Hallo,
wir haben einen ZV-Kombi-Antrag gestellt mit folgenden Anträgen:
1. Pfändung
2. VA nach § 807 ZPO
3. Auskunft nach § 802l ZPO
Alle drei Anträge wurden vollzogen. Kriegen wir für den Antrag auf Auskunft nach § 802l ZPO ebenfalls noch eine Gebühr Nr. 3309 VV RVG oder ist diese mit dem ersten Antrag (Pfändung) abgegolten?
Vielen lieben Dank vorab!
Kosten Zwangsvollstreckung
- Tine Dea
- Kennt alle Akten auswendig
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Für die Drittauskünfte fällt beim RA keine weitere Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG an, diese ist mit der 0,3 für den Antrag nach § 807 ZPO abgegolten
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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802l ZPO ist Teil des VA-Verfahrens und daher mit der VA-Gebühr abgegolten.
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(UNHEILIG)
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