ich stehe vor folgendem Problem und bitte freundlich um Hilfe
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Es geht um die Abrechung eines Verkehrsunfalls. Der Mandant hat in der zweiten Instanz beim OLG eine Kostenteilungsquote von 30 zu 70 % bekommen.
Da seine RSV einen Teil der Nebenklage (Verdienstausfall) nicht übernommen hat, hat der Mandant diesen Teil circa 300€ Rechtsanwaltskosten selbst gezahlt. Diesen Teil des Verfahrens hat der Mandant zu 100% gewonnen.
Nun stellt sich bei der Abrechnung diese Frage: Bekommt der Mandant 300€ zurück, da er ja die Klageerhöhung zu 100% gewonnen hat oder eben nur die allgemeine Quote von 30% im Gesamtverfahren also 90€. Der Mandant geht meiner Meinung nach recht in der Annahme das er 300€ zurückerhält.
Vielen Dank!