Hilfe bei Rechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Foren-Azubi(ene)
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#1

02.02.2016, 15:02

Hallöchen,

ich stehe leider wieder auf dem Schlauch wegen einer Akte die ich abrechnen soll.
Im Forum, sowie auch im Internet fand ich dazu nichts..

Wir haben einen Mandanten der im Gefängnis war und wir haben für ihn beim Finanzamt Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung beantragt.

Ich weiss jetzt nicht ob ich eine Gebühr aus Abschnitt 3 (für Vertretung) nehmen soll, z. B. Nr. 2301 VV RVG, oder die Angelegenheit nach Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet werden muss, womit ich mich Null auskenne..

Falls nach RVG abgerechnet wird, wonach richtet sich dann der Gegenstandwert? Nach freiem Ermessen?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe :oops:
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Nananina
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#2

02.02.2016, 15:09

Wenn ihr als Rechtsanwaltskanzlei tätig geworden seid, greift ja schonmal das RVG. Und dann würde ich nach 2301 einfaches Schreiben nehmen. Vielleicht setzt du den Regelgegenstandswert 5.000 EUR an? Ist mir gerade so durch den Kopf als Idee geschossen
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Liesel
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#3

02.02.2016, 15:11

Regelstreitwert dürfte hier nicht anzusetzen sein. Ich würde vom Mindesstreitwert in Höhe von 1.500,00 Euro ausgehen und ebenfalls eine 2301 abrechnen.
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