Mehrvertretungsgebühr ja oder nein?
- Soenny
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Damit sind wir wieder auf Seite 1, Beitrag 8 oder 9
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Laska
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So, ich habe mich schlau gemacht...
Hausgeldforderungen etc. der WEG werden als Verband aufgrund ihrer Teilrechtsfähigkeit geltend gemacht...
http://dejure.org/gesetze/WEG/10.html (hier Abs. 6)
Dieses Verfahren wurde 2007 zur Vereinfachung eingeführt.
Beschlussanfechtungsklage
Da in der Eigentümerversammlung die einzelnen Eigentümer eine Stimme abgeben, gelten sie nicht als Verband - hier wird der Beschluss (oder Teile) angefochten, welcher nicht durch nur 1 Stimme der WEG als Verband zustande kam, sondern durch die Stimme des jeweiligen Eigentümers. Deshalb muss man in diesen Fällen die übrigen Eigentümer als Personen benennen.
Edit: Deshalb hier auch die Erhöhungsgebühr.
Jetzt klingt das einleuchtend.
Hausgeldforderungen etc. der WEG werden als Verband aufgrund ihrer Teilrechtsfähigkeit geltend gemacht...
http://dejure.org/gesetze/WEG/10.html (hier Abs. 6)
Dieses Verfahren wurde 2007 zur Vereinfachung eingeführt.
Beschlussanfechtungsklage
Da in der Eigentümerversammlung die einzelnen Eigentümer eine Stimme abgeben, gelten sie nicht als Verband - hier wird der Beschluss (oder Teile) angefochten, welcher nicht durch nur 1 Stimme der WEG als Verband zustande kam, sondern durch die Stimme des jeweiligen Eigentümers. Deshalb muss man in diesen Fällen die übrigen Eigentümer als Personen benennen.
Edit: Deshalb hier auch die Erhöhungsgebühr.
Jetzt klingt das einleuchtend.
Liebe Grüße
- Anahid
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Ohne Dich ärgern zu wollen, aber so weit waren wir schon.
Die Frage ist hier: Es gab eine Beschlussanfechtung (Gebühren dafür natürlich mit Erhöhungsgebühr). Aus dieser Beschlussanfechtung resultieren Verwalterkosten, die die WEG-Mitglieder jetzt gegen den einen Eigentümer, der angefechtet hat, geltend machen wollen. Für diese Geltendmachung der Verwalterkosten: Erhöhungsgebühr oder nicht?
Ich bin der Meinung ja, weil es im Zusammenhang mit der Beschlussanfechtung steht.
Die Frage ist hier: Es gab eine Beschlussanfechtung (Gebühren dafür natürlich mit Erhöhungsgebühr). Aus dieser Beschlussanfechtung resultieren Verwalterkosten, die die WEG-Mitglieder jetzt gegen den einen Eigentümer, der angefechtet hat, geltend machen wollen. Für diese Geltendmachung der Verwalterkosten: Erhöhungsgebühr oder nicht?
Ich bin der Meinung ja, weil es im Zusammenhang mit der Beschlussanfechtung steht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Entscheidend dürfte die Regelung in der Teilungserklärung sein. Wenn ich Soenny richtig verstanden habe, haftet in diesem Fall der "Verursacher" der Kosten gegenüber den anderen Mitgliedern - und nicht gegenüber der WEG als Person. Dann wäre Mehrvertretung zu bejahen.
Zuletzt geändert von Maddien am 30.11.2015, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
läuft...
- Soenny
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Ich habe mich Anahid und Maddien angeschlossen und jetzt alles mit Erhöhung berücksichtigt. Das Argument von Anahid klingt plausibel, ausschlaggebend war für mich aber eher die Meinung von Maddien, die ich von Anfang an im Kopf hatte, da die WEG "auseinandergefallen" ist und jetzt jeder Eigentümer für sich seinen Anteil zurückfordert, weshalb ich die auch einzeln im MB aufgenommen habe.
Ich werde berichten, vielleicht bekommen wir ja mal Licht in die Sache
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