Ich stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch was eine Rechnung betrifft. Wir haben den Mandanten außergerichtlich in einer Forderungssache vertreten. Irgendwann hat die Gegenseite dann einen Mahnbescheid erwirkt, gegen diesen haben wir für unseren Mandanten Widerspruch eingelegt. Daraufhin erfolgte keinerlei Reaktion mehr von der Gegenseite, sodass nun die Akte abgeschlossen werden soll und ich eine Rechnung an den Mandnaten schreiben soll.
Ich muss ja die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen, was ja auch irgendwie wieder kompliziert ist, da 0,65 auf 0,5 anrechnen eh schon blöd ist. Kann ich die Rechnung auch einfach so schreiben oder muss hier explizit was von einer Anrechnung drinstehen?
0,65 Geschäftsgebühr
Auslagen
0,5 Verfahrensgebühr
Auslagen
Zwischensumme
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Rechnung - Anrechnung Geschäftsgebühr
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Die Anrechnung kann maximal in der Höhe erfolgen, in der die nachfolgende VG entstanden ist. Es werden also nur 0,5 angerechnet, nicht mehr.
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