Gebühren für Versäumnisurteil nach zwei Terminswahrnehmungen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pipapo
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#1

16.10.2015, 15:03

Ich habe leider keinen problemlösenden Beitrag gefunden.

Folgendes Problem: Der RA des Klägers hat einen Termin wahrgenommen. In diesem erschien die Beklagte nicht. Es ergeht Versäumnisurteil. Die Beklagte entschuldigt sich daraufhin wegen Krankheit. Es wird ein neuer Verhandlungstermin anberaumt. Diesen nimmt RA des Klägers wiederum wahr. Es ergeht wiederum Versäumnisurteil, aber kein zweites Versäunisurteil.

Kann ich hier nur die 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG abrechnen oder die 1,2 Terminsgebühr?

Ich würde nur die 0,5 Terminsgebühr nehmen, da ja kein zweites Versäumnisurteil erging.

Könnt Ihr mir helfen???
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niva
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#2

16.10.2015, 15:05

Nr. 3105 VV RVG: "Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder..."
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Pipapo
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#3

16.10.2015, 15:10

Also nur 0,5. Verstehe ich nicht warum, denn der Klägeranwalt (also wir) haben ja zwei Termine wahrgenommen.
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niva
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#4

16.10.2015, 15:11

Pipapo hat geschrieben:Also nur 0,5.
nein. :kopfkratz
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Laska
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#5

16.10.2015, 17:53

Hallo,

eine volle Terminsgebühr kann auch entstehen, wenn ein VU ergeht... wir hatten vor kurzem auch einen ähnlichen Fall >> http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... l#p1893240

:wink1

Wurden Anträge bzw. welche im Termin gestellt?
Liebe Grüße

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Anahid
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#6

16.10.2015, 18:13

Du erhältst die 1,2 TG, wie Niva schon durch den Beitrag in #2 aussagen wollte. Wenn Sie den Fettdruck allerdings "Wahrnehmung nur eines Termins..." gemacht hätte, wäre es vielleicht noch klarer gewesen. ;)
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#7

16.10.2015, 18:26

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~ Grüßle ~
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#8

19.10.2015, 14:15

:thx
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