Das nicht, aber Du hattest ja nun ausgerechnet die Daten ausgelassen. Da kann man schon mal auf Ideen kommen.Hanna_73 hat geschrieben:JAHA !! Auch wenn ihr mich alle für meschugge haltet...
KFA für zwei Anwälte
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Vllt. liegt auch ein Tippfehler beim Datum des Termins vor, es waren 2 Termine und einmal ist ein Sozius stellvertretend zum Termin gefahren. Die Anzahl der Termine pro Instanz muss sich doch aus der Akte ergeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Partei in einem Zivilverfahren 2 RAe mandatiert hat.
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Ich kann mir das gut vorstellen.
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Echt? Watten Blödsinn. Die haben dann echt zu viel Geld.
Die Gegenseite wird sich freuen, aber Protest ist ja schon angesagt...
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Ja es waren zwei Termine. Die wollen aber beide RAe für den 11.03.2014 haben. Ein weiterer Termin war auch noch am 08.07.2014. Dafür haben sie ja nochmal Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld angemeldet, was ja ok ist. Aber für den 11.03.2014 wird definitiv nicht doppelt kassiert.
Alles gut Jungs & Mädels.. ich weiss ja - auf EUCH ist immer Verlass. Ich war lange nicht hier, hab den Job gewechselt. Aber wesentlich verbessert .
Ich weiss man kann mal was übersehen. DANKE DANKE DANKE für die Hilfe. Ihr seid (immer noch) so sweet.
LG Hanna.
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Gegen die üblichen Kosten zweier Terminswahrnehmungen ist ja nix einzuwenden, ober doppelte Kosten sind eben nicht üblich. Ich meine noch immer, der RA hat etwas ohne Prüfung unterschrieben und der Antrag ist schlicht Murks.
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