Abrechnung Strafsache nach Einstellung gem. § 153a

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Emma3009
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#1

26.06.2014, 14:57

Hallo,

ich brauch mal wieder eure Hilfe!! :?

Hab leider bei der Abrechnung Strafsachen keinen Plan, aber die Akte jetzt auf den Tisch bekommen.

Wir haben unseren Mandanten in einem Strafverfahren vertreten: 1. bei Polizei Akteneinsicht angefordert, 2. Akte dann von Staatsanwaltschaft bekommen, 2. hiernach dazu Stellung genommen und angeregt Ermittlungsverfahren nach § 153a StPO einzustellen, dann noch 1 bis 2 mal mit Stawa geschrieben, Aklage für Mandanten erhalten, Termin zur Hauptverhandlung und in dem Termin wurde Verfahren durch Beschluss gem. § 153a StPO vorläufig eingestellt.

Und nun....???

Was muss ich denn jetzt alles abrechnen.... 4100 + 4101 + 4106 + ...???

Erbitte eure Hilfe!!! :oops:

Vielen lieben Dank!!!
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Liesel
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#2

26.06.2014, 15:00

Mandant in Haft?
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Emma3009
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#3

26.06.2014, 15:09

Nein auf freiem Fuß, hat nur den Führerschein gelassen....
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Liesel
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#4

26.06.2014, 15:11

4100
4104
4106
4108
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#5

26.06.2014, 15:28

:thx :thx :thx :wink1
Schmiedi1309
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#6

14.08.2015, 09:30

Huhu,

ich habe so einen ähnlichen Fall, nur gab´s bei uns kein Gerichtstermin.

Sachverhalt:
Es gab zwei Ermittlungsverfahren, die dann zusammengeführt wurden. Wir haben eine 3-seitige Einlassung mit mehreren Anlagen geschrieben. Jetzt wurde das Ermittlungsverfahren nach § 153 a Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt mit der Auflage, dass er Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 € bis Ende Dezember zahlen muss. Die Zahlung ist bereits erfolgt.

Nunmehr meine Idee zur Abrechnung:

4100 200,00 €
4104 160,00 € (vielleicht könnte man hier auch 200,00 € ansetzten)
4141 160,00 €
7002 20,00 €
Akteinsichtsgebühr 2 * 12,00 € (Akteinsicht für zwei Verfahren)

was sagt ihr dazu???

lg
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Adora Belle
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#7

14.08.2015, 09:34

Wenn Ihr vor der Verbindung schon tätig wart, sind in den beiden Verfahren gesondert Gebühren angefallen. Also GG und VG. Damit verbunden auch 2x Postpauschale.
Schmiedi1309
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#8

14.08.2015, 09:46

Danke für die schnelle Antwort :) glaube waren aber nach Verbindung erst beauftragt, da schaue ich nochmal. vielen Dank
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#9

14.08.2015, 09:49

Wie können dann zweimal 12 EUR für die Aktenübersendung angefallen sein?
Schmiedi1309
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#10

17.08.2015, 15:44

also wir waren vorher in einer Beratung tätig, da haben wir als erstes Akteneinsicht beantragte. Mandant wollte keine weitere Tätigkeit.(ungefähr Dezember)

Dann wurde die Sache immer heikler und 2. Strafverfahren wurde eröffnet, was dann ja mit dem zweiten zu einem Verfahren zusammengeführt wurde. Danach hat uns der Mandant beauftragt und wir haben nochmal Akteinsicht (ungefähr Juni) beantragt..... Somit entstanden die zwei Aktenübersendungen
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