Und zwar soll ich die außergerichtliche Tätigkeit abrechnung sowie die im Schlichtungsverfahren. Leider hatte ich das bislang noch nie, und meine bisherige Suche hat mich nur noch mehr verwirrt...
Entsteht jetzt nur eine 1,3 GG Nr. 2300 außergerichtlich und 1,5 GG Nr. 2303 Schlichtungsverfahren
oder kommt da noch eine Verfahrensgebühr mit dazu nach dem § 36 RVG (Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht)? Da heißt es nämlich:
(1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden:
1. schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der Zivilprozessordnung und
2. Verfahren vor dem Schiedsgericht (§ 104 des Arbeitsgerichtsgesetzes).
(2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, wenn der Schiedsspruch ohne mündliche Verhandlung erlassen wird.
Hoffe,ihr könnt mir helfen
Abrechnung Schlichtungsverfahren
- Anahid
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Da Du von Schlichtungsverfahen redest, gehe ich davon aus, dass das eine arbeitsrechtliche Angelegenheit ist? Deine Ausführungen sind leider etwas dürftig, als dass wir mit dem Sachverhalt feststellen könnten, wo Dein Verfahren anzusiedeln ist.
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