Kostenausgleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tanja1980
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#1

07.07.2015, 09:46

Servus zusammen,

da ich nach längerer Pause wieder "im Geschäft" bin, brauche ich Eure Hilfe.

Folgendes Problem:

Wir haben die I. Instanz verloren.
Gegenseite hat jetzt Kostenausgleichantrag gestellt.
Aufforderung vom Gericht ebenfalls einen Kostenausgleichsantrag zu stellen binnen einer Woche.

Nun meine Frage:
Muss ich einen Kostenausgleichsantrag für die I. Instanz stellen, wenn wir doch in Berufung gehen?

Vielen Dank.
Tanja
hefalumpine
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#2

07.07.2015, 09:53

Hallo,

wenn du eine Frist gesetzt bekommen hast, musst du auch Antrag stellen; kannst aber gleichzeitig beantragen, das Festsetzungsverfahren bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens (sofern ihr Berufung schon eingelegt habt) zurückzustellen.

Mich wundert allerdings, warum Kostenausgleichungsantrag, wenn ihr doch verloren habt?

VG
Tanja1980
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#3

07.07.2015, 10:39

Hat mich auch gewundert.

Danke aber für deine schnelle Antwort.

LG
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Liesel
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#4

07.07.2015, 10:40

Dir muss doch die KGE vorliegen.
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