Servus zusammen,
da ich nach längerer Pause wieder "im Geschäft" bin, brauche ich Eure Hilfe.
Folgendes Problem:
Wir haben die I. Instanz verloren.
Gegenseite hat jetzt Kostenausgleichantrag gestellt.
Aufforderung vom Gericht ebenfalls einen Kostenausgleichsantrag zu stellen binnen einer Woche.
Nun meine Frage:
Muss ich einen Kostenausgleichsantrag für die I. Instanz stellen, wenn wir doch in Berufung gehen?
Vielen Dank.
Tanja
Kostenausgleich
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Hallo,
wenn du eine Frist gesetzt bekommen hast, musst du auch Antrag stellen; kannst aber gleichzeitig beantragen, das Festsetzungsverfahren bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens (sofern ihr Berufung schon eingelegt habt) zurückzustellen.
Mich wundert allerdings, warum Kostenausgleichungsantrag, wenn ihr doch verloren habt?
VG
wenn du eine Frist gesetzt bekommen hast, musst du auch Antrag stellen; kannst aber gleichzeitig beantragen, das Festsetzungsverfahren bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens (sofern ihr Berufung schon eingelegt habt) zurückzustellen.
Mich wundert allerdings, warum Kostenausgleichungsantrag, wenn ihr doch verloren habt?
VG