Gebühren Beschwerdeverfahren auch b. Rücknahme d. Beschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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jennjenn87
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#1

23.02.2015, 11:52

Juhu ihr lieben,

ich hab da mal eine kurze Frage:

Wir hatten ein Eilverfahren, es ging um die Wiederherstellung der Wasserversorgung.
Bevor es zum Hauptverfahren kam, haben beide Seiten die Sache für erledigt erklärt.
Das Gericht hat die Kosten gegeneinander aufgehoben.
Beide Seiten haben Beschwerde gegen diese Kostenentscheidung eingelegt.
Kann ich hier eine 0,5 er Gebühr nach Nr. 3.500 VV abrechnen, auch wenn wir letztlich die Beschwerde zurückgenommen haben. (Das Gericht teilte mit, dass wohl der Beschwerdegegenstand gem. § 91 a ZPO nicht erreicht wurde)

Vielen Dank schonmal =)
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Liesel
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#2

23.02.2015, 12:01

Entstanden ist die 3500 aus dem Kostenwert. Ob ihr die Gebühr tatsächlich gegenüber dem Mandanten geltend macht, wenn die Beschwerde nicht statthaft war, müßt ihr selbst entscheiden.
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#3

23.02.2015, 12:05

Mit Kostenwert meinst du die Kosten, die unser Mandant dann noch zu tragen hat?
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#4

23.02.2015, 12:07

Sämtliche Kosten des Verfahrens - eure RA-Gebühren, gegnerische RA-Gebühren, GK.
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