Vergleich widerrufen; Einspruch gegen VU - Wie abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TinaBambina
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#1

08.02.2015, 10:36

Guten Morgen :)
Ich muss morgen endlich eine Abrechnung fertig machen und bin mir so unsicher, da ich erst seit 3 Wochen dort arbeite. Könnt ihr mir helfen?

Wir waren erst außergerichtlich tätig und haben dann Klage eingereicht. Es fand ein Termin statt, wo ein Vergleich (mit Bekl. 2) geschlossen wurde.
Der Vergleich wurde später widerrufen.
Gegen Bekl. 1 erging ein VU.
Laut Teil- u. Versäumnisschlussurteil wird der Streitwert auf 24.276, 37 € festgesetzt.

Wir legten Berufung ein.
Bekl. 1 legte Einspruch gegen VU ein.

Im Berufungsverfahren fand ein Termin statt und es wurde erneut ein Vergleich geschlossen. "Streitwert 13.424,35 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt um 11.352,02 (Diff. zwischen Berufungswert und Streitwert des arb.-gerichtl. Teil- und Versäumnisschlussurteils, Zeugnisregelung)".
Urteil: Berufung zurückgewiesen

Daraufhin erhielten wir den Hinweis, dass das Einspruchsverfahren noch nicht beendet sei. Sodann erfolgte das Urteil: VU wird teils aufrecht erhalten und teils aufgehoben. Streitgegenstand: 9.807,01 €

Nun habe ich so viele Streitwerte, dass ich nicht mehr weiß, wann ich welchen nehme. Und welche Gebühren wann anfallen. Kann mir jemand helfen, welche Gebühren zu welchem Streitwert angefallen sind?
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Anahid
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#2

09.02.2015, 10:39

Würdest Du bitte mal irgendeinen Vorschlag machen, damit man darüber diskutieren kann? Du musst Dir ja selbst schon einmal Gedanken darüber gemacht haben, was wo angefallen sein kann. Komplettlösungen sind hier eigentlich nicht an der Regel. Ist nicht böse gemeint, aber das Forum soll ja auch helfen zu lernen. ;)
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#3

09.02.2015, 13:42

ch habe so viele Ansätze, die ich immer wieder verworfen habe :/

1,3 GG 24.276.37

1,3 VG 24.276,37
Anrechnung
1,2 TG 24.276,37

1,6 VG 13.424,35
1,2 TG 13.424,35
1,3 EG 13.424,35
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#4

09.02.2015, 14:36

Irgendwas fehlt und irgendwas ist nicht ganz klar.

2 Beklagte - Gesamtschuldner oder besteht gegen jeden ein gesonderter Anspruch?

Beklagter zu 1 = VU in I. Instanz
Einspruch
Urteil

Beklagter zu 2 = Vergleich, der aber widerrufen wurde. Wie endet der Prozess? Anscheinend Urteil. Zu wessen Gunsten? Streitwert?
Berufung
Vergleich

Erst einmal muss ich den Sachverhalt klar bekommen, damit ich da was berechnen kann. Denn mich stört gerade, dass erstinstanzlich ein SW von 24.276,37 € festgesetzt wird und zweitinstanzlich dann 13.424,35 €, wobei da ein Mehrwert von 11.352,02 € drin ist, was also bedeutet, dass der Berufungsstreitwert eigentlich nur 2.0732,33 € gewesen wäre, also nicht mal 1/10 von der I. Instanz.
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#5

22.02.2015, 09:02

Guten morgen. Entschuldigt die späte Rückmeldung. Die Grippewelle hat uns erwischt. :/

Also es gibt 2 Beklagte, die nicht Gesamtschuldner sind

Gegen Bekl 1 erging ein VU in I. Instanz (Teil- u. Versäumnisschlussurteil). Dieser legte dann Einspruch ein. Es erging ein Urteil, dass VU teils aufrecht erhalten und teils aufgehoben wird. Streitwert 9.807,01

Mit Bekl 2 haben wir einen Vergleich geschlossen, der im o.g. Teil- u Versäumnisschlussurteil aufgenommen wurde. Der wurde aber widerrufen.
Wir legten Berufung ein, es gab nen Vergleich (Streitwerte wie bereits geschrieben).

Die Akte ist der Horror :(
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#6

23.02.2015, 10:16

Okay....verrätst Du mir jetzt noch, welcher Betrag gegen den Beklagten zu 1 und welcher gegen den Beklagten zu 2 geltend gemacht wurde?
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