Hallo Ihr Lieben!
Ich habe eine kurze Frage.
Wir waren in einem Klageverfahren tätig. Es hat ein Gerichtstermin stattgefunden. Hiernach ist ein Urteil ergangen, leider nicht zu unseren Gunsten. Die Gegenseite hat einen Anwalt von außerhalb beauftragt und nun im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens die angefallenden Fahrtkosten (Zugfahrt) und Abwesenheitsgeld geltend gemacht. Die Fahrtkosten sind abzusetzen, die Anwälte kommen aus einem anderen Bundesland... einige hunder KM entfernt.
Meine Frage ist jetzt: Kann auch das Abwesenheitsgeld reduziert werden? Wenn sich die Beklagten einen Anwalt aus der Umgebung genommen hätten, wären definitiv nicht mehr als 8 Stunden Abwesenheitsgeld angefallen... Ich finde hierzu nichts im Gesetz oder muss ich das so hinnehmen?
Danke für Eure Anregungen und Hilfe!
LG, Julia
Absetzung Abwesenheitsgeld???
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Nicht erstattungsfähig sind hier die anwaltlichen Reisekosten. Diese setzen sich zusammen aus Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld. Ergo: ...
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"Umgebung" klingt für mich danach, dass ggf Reisekosten bis zur Grenze des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind. In dem Zusammenhang wäre dann auch das Abwesenheitsgeld lediglich zu reduzieren und nicht gänzlich abzusetzen.
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Darauf bin ich wegen der unterschiedlichen Handhabung bei den Gerichten nicht eingegangen, da ich die Diskussion Parteiwohnsitz vs. Gerichtsgrenze hier nicht wieder lostreten wollte.
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Danke zunächst für Eure Antworten! Ich wollte das Abwesenheitsgeld nicht komplett absetzen, sondern nur zu einem Teil, weil die Gegenseite hier "mehr als 8 Stunden", also 70,00 €, angegeben hat... ich würde hier "bis zu 4 Stunden" (25,00 €) nehmen wollen bzw. auf diesen Betrag reduzieren wollen Ich tu mich nur schwer damit, dazu was im Gesetz zu finden... :/
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Gibt es denn erstattungsfähige Fahrtkosten?
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Das sagt nichts über die Erstattungsfähigkeit aus. Wo sitzt die Partei?