Hallo in einer Angelegenheit vertreten wir zwei Ärtze, handelnd unter dem ...Facharztzentrum.
Im Urteil steht jetzt die Kläger, aber nicht Kläger zu 1 und 2.
Ist denn jetzt eine Erhöhungsgebühr angefallen?
Die außergerichtlichen Gebühren wurden unsererseits nur mit einer 1,3 Geschäftsgebühr berechnet.
Erhöhungsgebühr?
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Also dann würde ich sagen das keine angefallen ist. Habt ja vorher auch nicht mit einer Erhöhungsgebühr gearbeitet. Das Ärztezentrum ist ja dann die Mandantin.
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Bei den Infos die du gegeben hast, würde ich das schon so sicher so lassen. Das Ärztezentrum ist ja dann doch Klägerin. Oder sehe ich da was falsch?
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Dann gibts auch keine Erhöhungsgebühr. So wie ich es sehe ist das Ärztezentrum eure Mandantin. Also wird auch nur diese als Auftraggeber abgerechnet- also keine Erhöhung.
- niva
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wenn das Ärztezentrum selbst als Kläger oder Beklagter auftritt, dann ist das Ärztezentrum der Mdt, damit EIN Mdt und keine Erhöhungsgebühr. wenn ihr aber Arzt 1 vertretet und Arzt 2 und die z.B. als Gesamtschuldner, dann habt ihr zwei Mandanten.
ich vermute mal bei dem Rubum, dass es ein Mdt ist, aber das kannst du nur feststellen, wenn du dir die Akte genau anguckst.
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Da kann ich mich nur anschließen.niva hat geschrieben:wenn das Ärztezentrum selbst als Kläger oder Beklagter auftritt, dann ist das Ärztezentrum der Mdt, damit EIN Mdt und keine Erhöhungsgebühr. wenn ihr aber Arzt 1 vertretet und Arzt 2 und die z.B. als Gesamtschuldner, dann habt ihr zwei Mandanten.
ich vermute mal bei dem Rubum, dass es ein Mdt ist, aber das kannst du nur feststellen, wenn du dir die Akte genau anguckst.