Abrechnung Teilurteil - Teilklageabweisung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Baptistine
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#1

09.07.2014, 15:24

Letzter Tag heute und alles wird einem nochmal hingelegt zum bearbeiten..kennt ihr ja :D

Wir haben gegen zwei Leute geklagt. Sodann ist ein Teilurteil ergangen, dass die Klage gegen die Beklagte zu 2 abgewiesen wird.

Kann ich hier schon abrechnen? Sonst könnte ich doch einfach eine Vorschusskostenrechnung machen und die 3100 und 3104 abrechnen. Die Beklagte zu 2 löst ja bezüglich meiner Gebühren nichts aus.

Danke euch schonmal für eure Hilfe! :pfeif
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Tine Dea
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#2

09.07.2014, 15:31

Vorschussweise kannst du gegenüber deiner Mandantschaft schon abrechnen, denn da ist ja der Ausgang des Verfahrens unerheblich. Die Gebühren sind ja entstanden. Nur mit der Kostenfestsetzung musst du warten, bist du dann durch ein Schlussurteil eine Kostengrundentscheidung erhältst.
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