ja, das Urteil ist rechtskräftig - nur ohne Rechtskraftvermerk - und auch bezahlt. Vollstreckbare Ausfertigung liegt mir vom Urteil nicht vor, habe ich gar nicht beantragt, weil Gegner so schnell bezahlt hat.
Kostenfestsetzungsbeschlüsse werden vor Rechtskraft des Urteils erlassen, habe ich öfters und dies so wie oben beschrieben bislang gehandhabt, weil ich mal eine dementsprechende Monierung erhalten habe
Erstattungsfähigkeit Kosten für Vollstreckungsandrohung
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Ich hab eindeutig das falsche Amtsgericht hier.... Vor Rechtskraft des Urteils bekomme ich nie einen KFB - oft genug muss ich den Erlass nach x Wochen sogar anmahnen.... Ich will Deine Rechtspfleger haben, bitte!!! Und natürlich die entsprechend zügig arbeitende Geschäftsstelle.... Ich bin neidisch, gebe ich zu.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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Ja beim AG und LG hier sind sie flott und auch zumeist sehr nett
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Ach noch eins:
Natürlich hatte ich schon, dass KFB beantragt war, dann aber das Verfahren in die nächste Instanz ging (also gerade keine Rechtskraft des Urteils eintrat) und dann vom Gericht die Anfrage kam, ob der KFB für die I. Instanz bis zur Entscheidung über die II. Instanz zurückgestellt werden kann. Wenn dem nicht zugestimmt wird, wird der KFB natürlich erlassen und natürlich mit Sicherheitsleistung. Und dann muss die Sicherheitsleistung m. E. bei Einleitung von ZV-Maßnahmen gewährleistet sein, sonst würde ich hier auch eine Erstattungsfähigkeit der ZV-Kosten ablehnen.
Natürlich hatte ich schon, dass KFB beantragt war, dann aber das Verfahren in die nächste Instanz ging (also gerade keine Rechtskraft des Urteils eintrat) und dann vom Gericht die Anfrage kam, ob der KFB für die I. Instanz bis zur Entscheidung über die II. Instanz zurückgestellt werden kann. Wenn dem nicht zugestimmt wird, wird der KFB natürlich erlassen und natürlich mit Sicherheitsleistung. Und dann muss die Sicherheitsleistung m. E. bei Einleitung von ZV-Maßnahmen gewährleistet sein, sonst würde ich hier auch eine Erstattungsfähigkeit der ZV-Kosten ablehnen.
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Ähm, "vollstreckbare Ausfertigung" gehört nicht zur Klausel und muss auch nicht draufstehen. Klausel ist lediglich "wird ... zum Zwecke der ZV erteilt".BaumN hat geschrieben:Klausel (also der Aufdruck "vollstreckbare Ausfertigung", "wird dem ... zum Zwecke der ZV erteilt")