Abrechnung außergerichtlicher Termin

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rosemarie88
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#1

08.05.2014, 09:16

Guten Morgen,

wir haben unseren Mandanten in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor dem Landesamt in Berlin (außergerichtlich) vertreten. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens fand hier ein Treffen beim Widerspruchsausschuss statt, bei dem meine Chefin anwesend war.

Jetzt will ich gegenüber der RSV abrechnen. Außergerichtlich - Geschäftsgebühr - GW = 3 x Bruttogehalt (ging um die Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten).

Und was mache ich mit dem Termin beim Landesamt, bei dem meine Chefin anwesend war? Terminsgebühr ist doch nur gerichtlich oder? :shock: :shock:

:thx vorab
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

08.05.2014, 09:43

Ich denke, du kannst die GG entsprechend erhöhen
Grüße - sansibar
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