Guten Morgen,
wir haben unseren Mandanten in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor dem Landesamt in Berlin (außergerichtlich) vertreten. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens fand hier ein Treffen beim Widerspruchsausschuss statt, bei dem meine Chefin anwesend war.
Jetzt will ich gegenüber der RSV abrechnen. Außergerichtlich - Geschäftsgebühr - GW = 3 x Bruttogehalt (ging um die Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten).
Und was mache ich mit dem Termin beim Landesamt, bei dem meine Chefin anwesend war? Terminsgebühr ist doch nur gerichtlich oder?
vorab
Abrechnung außergerichtlicher Termin
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