Hallo ihr schlauen Köpfe!
Habe diese Frage schon im Forum gesucht, aber nichts gefunden. Ich hoffe ich bin nicht zu doof für die Suchfunktion
Folgendes:
- außergerichtlich tätig (Aufforderungsschreiben)
- Mahnbescheid beantragt
Gegner legt Widerspruch ein
Das war alles vor dem 01.08.2013
Mit Schriftsatz vom 30.09.2013 haben wir unter Einzahlung der GK die Anspruchsbegründung eingreicht.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich die 1,3 Verfahrensgebühr mit der neue Tabelle, geltend ab 01.08.2013 abrechnen darf.
Ich denke schon, oder??
Abrechnung Außerger.-Mahnverfahren-Streitig - RVG alt/neu?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kommt drauf an, ob Ihr die Abgabe bei Widerspruch schon im MB-Antrag beantragt hattet.
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
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- Wohnort: eine Friedensstadt
Habt ihr keine Abschrift des Antrags in der Akte? Oder läuft alles elektronisch bei euch?BEZ hat geschrieben:Hmm mist.. Mahnbescheide macht ausschließlich meine Kollegin.
Ok dann frag ich sie morgen - ich weiß nicht wie ich in das Programm komme.
Ich vermute aber mal eher, dass die Abgabe nicht beantragt war, der Zeitabstand von mind. 2 Monate erscheint mir dafür etwas hoch.
Wann hat euch denn der Mandant mit der Durchführung des streitigen Verfahrens beauftragt?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich