Verjährung von Rechtsanwaltsgebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Snorky
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#1

09.04.2014, 20:17

Liebes Forum,

ich soll ein paar "Altakten" bearbeiten. Mir ist folgender Fall in die Hände geraten:

Mandant beauftragte uns nach einem Verkehrsunfall im November 2010. Schaden wurde vollends reguliert. Mit Mandant wurde weiter korrespondiert bezüglich Umstellung der
Abrechnung wegen Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Dies noch im Januar 2011. Aus mir noch nicht bekannten Gründen ist die Akte nicht weiter bearbeitet worden.

Nun meine Frage dazu:
Unsere Gebühren sind ja als Schaden ebenso von der Gegenseite zu tragen. Der Anspruch ist entstanden, sobald das Mandat sein Ende gefunden hat. Naja ein so wirkliches Ende
hat es ja nicht gefunden, da eigentlich noch Ansprüche hätten geltend gemacht werden müssen, aber nun gut. Die Gebühren sind meiner Meinung nach aber erst im Januar fällig geworden, so dass sie grundsätzlich erst mit Abschluss des Jahres 2014 verjähren. Ist es unschädlich, dass keine Rechnung gestellt wurde bis jetzt. Oder richtet sich die Verjährung sogar nach dem schädigenden Ereignis (Unfall), so dass sie alleine deswegen schon verjährt sind ?

Vielen Dank vorab an alle :)
diana1977
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#2

09.04.2014, 22:18

Hallo!
Bin mir nicht sicher, aber meiner Meinung nach beginnt Verjährung erst ab Fälligkeit. Denn erst mit Abschluss der Angelegenheit kann man u.U. erst wissen, welche Gebühren bis kurz vor Abschluss angefallen sind...

Lg
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Tigerle
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#3

10.04.2014, 07:44

Du schreibst der Schaden wurde vollends reguliert.
Was für Ansprüche hätten dann noch geltend gemacht werden können?

siehe auch § 8 RVG -> Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.
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Soenny
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#4

10.04.2014, 07:51

Schick einfach die Rechnung an die gegn. HV und gut ist ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Snorky
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#5

10.04.2014, 11:10

Es wurde zunächst auf fiktiver Basis abgerechnet. Jahr 2011 hat sich Mandant dann ein Kfz ersatzbeschafft. Demnach wäre noch MwSt. und ggf. Differenz reinzuholen gewesen. Das Thema ist durch oder ? :)
Denke aber auch dass es erst im Jahre 2011 fällig wurde und demnach erst Ende 2014 verjährt...mache es gleich mal fertig.

:thx
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