Abrechnung zweier Verfahren durch Mitverhandlung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mel1410
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#1

03.03.2014, 13:58

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe hier zwei Akten mit den selben Beteiligten. Mein Chef hat vor dem ArbG einen Termin wahrgenommen. Verhandelt wurde über eine Kündigung. Ein weiterer Termin in der anderen Akte (wg. fristlose Kündigung) wurde eine Woche später anberaumt.

Im ersten Termin, (der für die normale Kündigungssache gedacht war) hat mein Chef aber beide Sachen verhandelt, bzw. sie haben in beiden Sachen einen Vergleich geschlossen, sodass der zweite Termin nun hinfällig ist.


Streitwert 3.410,00 €

wie rechne ich nun ab?

Hauptsache (die Sache in der der Termin stattgefunden hat)
VG, TG + EG aus 3.410,00 + Auslagenpau. + MwSt.

Für das zweite Verfahren hatten wir gegenüber dem Gericht bereits die Vertretung angezeigt.
wird dann hier nur eine VG + Auslagenpau. + MwSt. abgerechnet und im HS-Verfahren ein Vergleichsmehrwert???

Ich hab sowas leider noch nie abgerechnet. Vielen Dank schonmal für eure Hilfen.

LG
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.03.2014, 15:03

Entschuldige bitte, aber genau diese Frage ist hier X-mal im Forum bereits beantwortet worden. Benutz doch bitte mal die Suchfunktion. :knutsch
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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