Verdienstausfallpauschale GF?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Maya82
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 11.10.2010, 15:21
Beruf: Reno
Software: RA-Micro

#1

11.02.2014, 12:09

Hallo ich würde gern mal wissen ob es eine Verdienstausfallpauschale für Geschäftsführer gibt? Oder ob man dann einfach den Höchstsatz pro Stunde nimmt? Vielen Dank
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

11.02.2014, 12:20

Ich habe bisher immer den Höchstsatz nach dem JVEG angesetzt, wenn ein Nachweis nicht anderweitig zu führen ist.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#3

11.02.2014, 12:23

Wir nehmen auch immer den Höchstsatz nach § 22 JVEG

Zur Info:

http://www.rechtsberaterhaftung.de/PDF/1103.pdf
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

11.02.2014, 18:07

Der GF einer juristischen Person bekommt - so obergerichtliche Rechtsprechung - den Höchstsatz nach dem JVEG zugesprochen.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten