Wer ist Rechnungsadressat?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sveta

#1

10.02.2014, 13:08

Guten Tag alle,

ich habe eine Sache, in der wir den Mandanten gegenüber einer KFZ-Haftpflicht vertreten haben (nach Autounfall).
Ich soll jetzt unsere Kosten abrechnen.
Meine Frage: Wer steht oben als Adressat bei der Rechnung? Unser Mandant mit Erstattungsanspruch gegenüber der Haftpflicht? So wie bei Rechtschutzversicherungen?

Sveta
gkutes

#2

10.02.2014, 13:11

in einer Rechnung steht immer der Leistungsempfänger = Mandant als Rechnungsempfänger.
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Kasimir1603
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#3

10.02.2014, 13:13

Ich meine in einem Seminar von Frau Okon gehört zu haben, dass Rechnungsempfänger immer der Mandant ist, Ausnahme bei Beauftragung in Unfallsachen durch Haftpflichtversicherung. Ich guck mal in die Unterlagen, ob ich da konkret noch eine Aussage zu finde.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Sveta

#4

10.02.2014, 13:13

ich habe es vermutet :thx
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Kasimir1603
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#5

10.02.2014, 13:17

Habs gefunden:
"Kostenschuldner - und damit Adressat einer RE des RA - ist grundsätzlich immer der Auftraggeber, also der Mandant. Er ist Leistungempfänger der anwaltlichen Dienstleistung. Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. dann, wenn der RA von der Haftpflichtversicherung beauftragt wird, sie selbst und ihren VN zu vertreten."
Quelle: Die ordnungsgemäße Abrechnung des Rechtsanwalts - Waltraud Okon"

In diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung der RE-empfänger.
Ciao Kasi

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gkutes

#6

10.02.2014, 13:18

ich dachte, "gegenüber einer KFZ-Haftpflicht" heißt gegen die Haftpflicht?

Aber grundsätzlich ist immer Auftraggeber=Rechnungsempfänger. Da ist das o.g. Beispiel ja eigentlich keine Ausnahme, weil die Haftpflicht ja Auftraggeber ist.
Zuletzt geändert von gkutes am 10.02.2014, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Sveta

#7

10.02.2014, 13:20

Ja, gkutes, stimmt. Es war die gegnerische Haftpflicht, wir wurden also nicht von ihr beauftragt. Dann bleibt es bei Rechnungsempfänger = Mandant.
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Kasimir1603
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#8

10.02.2014, 13:20

in dem Fall dann ja :mrgreen:
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#10

03.08.2017, 08:39

Wie ist das, wenn der Rechtsanwalt sich selbst vertritt? Stellt man dann eine Rechnung auf sich selbst aus?
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