Akteneinsicht und dann Mandatsniederlegung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katharina28
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#1

22.10.2013, 12:45

Hallo zusammen,

ich habe hier folgende ähnliche bzw. gleiche Sachverhalte:

Es ergeht ein Beschluss gegen den Mandanten im einstweiligen Verfahren. SW: 5000,00 €. Wir melden uns, beantragen Akteneinsicht.
Nachdem die Akte kopiert ist, entzieht uns der Mandant das Mandat. PKH-Unterlagen liegen vor, sind aber nicht eingereicht worden.

Kann ich jetzt hier dem Mandanten gegenüber eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 RVG abrechnen?

Selbes Mandat. Hier erging VU gegen den Mandanten. SW: 5.000,00 €. Auch selbiger Sachverhalt. Also auch obige Abrechnung?

Stehe hier irgendwie bzgl. der PKH-Unterlagen auf dem Schlauch und danke für Eure Denkanstöße ;)

LG
Katharina
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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#2

22.10.2013, 12:58

Fall 1:
Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung wurde nicht eingelegt?

Fall 2:
Wann erfolgte Eure Beauftragung? Vor oder nach Erlass des VU?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Katharina28
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#3

22.10.2013, 13:22

Fall 1:
Nein, kein Rechtsmittel. Wir haben uns gemeldet und sollten prüfen.

Fall 2:
Beauftragung nach VU.
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
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#4

22.10.2013, 13:30

Selbst mit PKH-Unterlagen war ja in beiden Verfahren keine PKH-Beiordnung möglich. Beide Verfahren waren zum Zeitpunkt Eurer Beauftragung zumindest vorläufig abgeschlossen. Eine PKH-Beiordnung hätte also nur mit Einlegung eines Rechtsmittels beantragt werden können und bevor dies geschehen ist, wurde das Mandat entzogen. Jetzt kommt es auf den Wortlaut Eurer Beauftragung an. Wenn Ihr lediglich Akteneinsicht nehmen solltet, dann seid Ihr nicht mit der Prozessführung beauftragt und damit ist auch keine VG entstanden (ist zumindest meine Ansicht). Ich würde in beiden Verfahren einfaches Schreiben (Akteneinsicht)+ Kopierkosten abrechnen.
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Katharina28
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#5

22.10.2013, 13:53

hm....wie siehts aus mit Prüfung des Rechtsmittels?
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
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#6

22.10.2013, 14:22

Wie lautete Euer Auftrag?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Katharina28
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#7

22.10.2013, 14:42

"Gucken Sie mal, ob man da was machen kann. Ich bin doch unschuldig!" :oops: :oops:
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
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#8

22.10.2013, 15:07

:lolaway

Okay....dann Überprüfung Erfolgaussichten Rechtsmittel :lolaway
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#9

22.10.2013, 15:13

Katharina28 hat geschrieben:"Gucken Sie mal, ob man da was machen kann. Ich bin doch unschuldig!" :oops: :oops:
Das sagen sie alle. :mrgreen:
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