Hallöchen
unsere Mandantin hat einen Mahnbescheid erhalten, wogegen wir für sie Widerspruch eingelegt haben. Das war im November 2023. Seit dem haben wir noch nichts weiter gehört, keine Abgabe oder sonst was. Soweit ich weiß, ist die Abgabe ins streitige Verfahren auch nach langer Zeit noch möglich.
Können wir die Kosten für die Widerspruchseinlegung denn schon abrechnen?
VG
Wann Kosten Widerspruch Mahnverf. abrechnen?
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Klar warum nicht, Leistung ist erbracht. Anrechnen kannst später immernoch
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Ja, eine Abrechnung kann nur gegenüber dem Mandanten erfolgen. Einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite habt Ihr derzeit noch nicht. Es gibt ja noch keine Kostengrundentscheidung.
- paralegal6
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Ich hatte das so verstanden, dass mit der Mandantin abgerechnet werden soll. Beim Gegner stimme ich euch natürlich zu