Hallo,
ich soll einen MB machen, Antragsteller ist allerdings minderjährig.
Setze ich dann als Antragsteller den Minderjährigen ein? Und die Mutter dann als gesetzliche Vertreterin?
Danke für eure Hilfe
LG
Emilia
Minderjähriger Antragsteller
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Ja, setzt du.
Antragsteller ist euer Mdt., gesetzlich v. d. d. XXX.
Antragsteller ist euer Mdt., gesetzlich v. d. d. XXX.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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