Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem.
Wir hatten ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, VB wurde erlassen und auch zugestellt. Schuldner hat dann verspätet Einspruch eingelegt. Es hat sich dann im gerichtlichen Verfahren herausgestellt, dass der Nachname des Schuldners falsch ist. Der Schuldner hat dies selbst an das Gericht geschrieben und um Berichtigung seines Namens gebeten. Im gerichtlichen Verfahren wurde dies geändert. Auf Anraten des Gerichtes hat der Schuldner den Widerspruch zurückgenommen. Beschluss des Gerichtes wurde erlassen, dass VB für verlustig erklärt wird.
ZV soll nun eingeleitet werden. Reicht es aus, den Beschluss des Amtsgerichts beizufügen, um die Richtigkeit des Nachnamens des Schuldners nachzuweisen? Oder muss ich den VB berichtigen lassen? Sowas hatte ich echt noch nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Spatzenbaer
VB-Berichtigung, Nachname Schuldner falsch
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Hallo,
euch liegt ein VB vor, dazu gehört der Beschluss (bestenfalls mit RK-Vermerk) des Prozessgerichts vor. Beides zusammen für die ZV-Maßnahme an den GVZ.
euch liegt ein VB vor, dazu gehört der Beschluss (bestenfalls mit RK-Vermerk) des Prozessgerichts vor. Beides zusammen für die ZV-Maßnahme an den GVZ.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Danke für die schnelle Antwort. Habe ich mir auch so gedacht. Chef meinte, ich solle da mal recherchieren.
Dann werde ich mal den RK-Vermerk anfordern und dann gehts los.
Wünsche noch einen schönen Tag.
LG Spatzenbaer
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Oli
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