§ 288 Abs. 5 BGB, 40 € Mahnpauschale
- paralegal6
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Kommt drauf an, 288 spricht von einer Entgeltforderung. Schadenersatz oder so dürfte nicht darunter fallen
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OK Danke @ paralegal6.
Es handelt sich um eine Schadensersatzforderung unseres Mandanten gegen seinen früheren Anwalt.
Da können wir die 40 Euro Mahnpauschale also nicht geltend machen.
Ich weiß immer nicht, wann eine Entgeltforderung vorliegt und wann nicht.
Ich dachte eine Schadensersatzforderung ist auch eine Entgeltforderung?
2)
Wir haben noch einen anderen Fall:
Unser Mandant hat einen Kredit von einer Bank aufgenommen und Zinsen dafür bezahlt. Die Bank hat ihm aber zu viele Zinsen berechnet. Diese Zinsen verlangt unser Mandant nun zurück.
Können wir da die 40 Euro Mahnpauschale gegen die Bank geltend machen?
Oder zählt das auch nicht als Entgeltforderung?
Es handelt sich um eine Schadensersatzforderung unseres Mandanten gegen seinen früheren Anwalt.
Da können wir die 40 Euro Mahnpauschale also nicht geltend machen.
Ich weiß immer nicht, wann eine Entgeltforderung vorliegt und wann nicht.
Ich dachte eine Schadensersatzforderung ist auch eine Entgeltforderung?
2)
Wir haben noch einen anderen Fall:
Unser Mandant hat einen Kredit von einer Bank aufgenommen und Zinsen dafür bezahlt. Die Bank hat ihm aber zu viele Zinsen berechnet. Diese Zinsen verlangt unser Mandant nun zurück.
Können wir da die 40 Euro Mahnpauschale gegen die Bank geltend machen?
Oder zählt das auch nicht als Entgeltforderung?
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"Eine Entgeltforderung ist ein auf Zahlung eines Entgeltes für die Lieferung von Gütern oder für die Erbringung von Dienstleistungen gerichteter Anspruch. Palandt-Grüneberg, § 286 Rn. 27."
Juracademy
Würde sagen nein, ist ja keine Leistung oder Lieferung
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