Online-Mahnantrag vs Mahnantrag über Programm
Verfasst: 11.01.2023, 15:53
Hallo,
ich bin ja derzeit immer noch ohne mein Annotext und erstelle daher meine Mananträge über online-Mahnantrag.
Jetzt stolper ich über folgendes:
Im Annotext hatte ich neben meiner Hauptforderung immer die Verzugspauschale noch angegeben, die dann im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid als Nebenforderung ausgeworfen wurde.
Im Online-Mahnantrag gibt es die "Pauschale § 288 Abs. 5 BGB" oder die "Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB" als Auswahl.
Beides erscheint auf der letzten Seite, auf der ich meine Auskünfte etc. auch angeben kann.
Auf meinem neuesten Vollstreckungsbescheid habe ich nun die Pauschale unter II. Verfahrenskosten !.
1. Gerichtskosten
2. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren: - Pauschale § 288 Abs. 5 BGB.
Im Mahnantrag hatte ich die 40,00 Euro unter Auslagen/Nebenforderungen eingetragen.
D.h. in dieser Version wird meine Verzugspauschale mitverzinst, weil unter Verfahrenskosten. (??)
Habt ihr das schon mal so gesehen?
Mich überrascht das jetzt.
Grüße
ich bin ja derzeit immer noch ohne mein Annotext und erstelle daher meine Mananträge über online-Mahnantrag.
Jetzt stolper ich über folgendes:
Im Annotext hatte ich neben meiner Hauptforderung immer die Verzugspauschale noch angegeben, die dann im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid als Nebenforderung ausgeworfen wurde.
Im Online-Mahnantrag gibt es die "Pauschale § 288 Abs. 5 BGB" oder die "Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB" als Auswahl.
Beides erscheint auf der letzten Seite, auf der ich meine Auskünfte etc. auch angeben kann.
Auf meinem neuesten Vollstreckungsbescheid habe ich nun die Pauschale unter II. Verfahrenskosten !.
1. Gerichtskosten
2. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren: - Pauschale § 288 Abs. 5 BGB.
Im Mahnantrag hatte ich die 40,00 Euro unter Auslagen/Nebenforderungen eingetragen.
D.h. in dieser Version wird meine Verzugspauschale mitverzinst, weil unter Verfahrenskosten. (??)
Habt ihr das schon mal so gesehen?
Mich überrascht das jetzt.
Grüße