Hallo zusammen,
hier hat die Schu. am 01.06. den MB zugestellt bekommen und am 14.06. Widerspruch eingelegt. Wir haben die Mitteilung darüber erst am 28.06.22 erhalten und es hat sich mit dem VB gekreuzt. Leider erreiche ich beim Mahngericht niemanden, weil ich wissen wollte, wie das jetzt gewertet wird. Es dürfte doch nicht als Einspruch gewertet werden und ein Klageverfahren nach sich ziehen, oder?
fristgerechter Widerspruch gegen Mahnbescheid/VB beantragt
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also VB haben wir ebenfalls am 28.06.22 beantragt
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danke