Barcode nicht lesbar, Anfall v. GK bei Rücknahme?
Verfasst: 14.01.2019, 12:01
Hallo Ihr Lieben,
ich bin etwas "verzweifelt". Wir haben einen Mahnantrag reingereicht. Nun moniert das Mahngericht "Barcode nicht lesbar". Nachdem ich aber weiß, dass dieser Mahnantrag falsch ist, ist nun die Frage: muss ich auf dieses Schreiben reagieren und fallen trotzdem die GK an? In dem Schreiben steht "...kann maschinell nicht gelesen werden ...Druck unsauber...".
Im letzten Satz steht aber "geht ein formwirksamer Antrag nicht binnen zwei Wochen ein, müssen Sie mit einer Zurückweisung ihres bisherigen Antrages rechnen. Eingezahlte Gerichtskosten verfallen!".
Eine KR über GK haben wir bislang nicht erhalten. Mir wäre halt lieb, wenn erst gar keine GK anfallen. Wie kann ich hier taktisch am Besten vorgehen oder sind alleine mit Eingang unseres Antrags die GK entstanden?
Danke für Eure Hilfe!
ich bin etwas "verzweifelt". Wir haben einen Mahnantrag reingereicht. Nun moniert das Mahngericht "Barcode nicht lesbar". Nachdem ich aber weiß, dass dieser Mahnantrag falsch ist, ist nun die Frage: muss ich auf dieses Schreiben reagieren und fallen trotzdem die GK an? In dem Schreiben steht "...kann maschinell nicht gelesen werden ...Druck unsauber...".
Im letzten Satz steht aber "geht ein formwirksamer Antrag nicht binnen zwei Wochen ein, müssen Sie mit einer Zurückweisung ihres bisherigen Antrages rechnen. Eingezahlte Gerichtskosten verfallen!".
Eine KR über GK haben wir bislang nicht erhalten. Mir wäre halt lieb, wenn erst gar keine GK anfallen. Wie kann ich hier taktisch am Besten vorgehen oder sind alleine mit Eingang unseres Antrags die GK entstanden?
Danke für Eure Hilfe!