Kostenerstattung der MB-Gebühr nach Teil-VB
Verfasst: 16.08.2018, 22:44
Hallo,
da ich bisher mit Mahnverfahren nicht viel Erfahrung habe, benötige ich unbedingt eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen MB beantragt, gegen den der Schuldner Teilwiderspruch eingelegt hat. Daraufhin haben wir einen Teil-VB beantragt und erhalten. In das streitige Verfahren wegen des Widerspruchs sind wir nicht übergegangen, da unser Mandant darauf verzichtet hat.
So nun zu meinem Problem:
In dem Teil-VB wurde nur die 3308 für den VB berücksichtigt, allerdings enthält der VB nicht unsere Gebühren für den MB. Im Teil-VB steht dazu, dass die Kostenentscheidung für das Mahnverfahren im streitigen Verfahren geklärt wird.
Wie bekomme ich nun die MB-Gebühr vom Schuldner erstattet? Muss ich beim Mahngericht eine Kostenentscheidung beantragen und dann einen KFA bei dem zuständigen Prozessgericht stellen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
da ich bisher mit Mahnverfahren nicht viel Erfahrung habe, benötige ich unbedingt eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen MB beantragt, gegen den der Schuldner Teilwiderspruch eingelegt hat. Daraufhin haben wir einen Teil-VB beantragt und erhalten. In das streitige Verfahren wegen des Widerspruchs sind wir nicht übergegangen, da unser Mandant darauf verzichtet hat.
So nun zu meinem Problem:
In dem Teil-VB wurde nur die 3308 für den VB berücksichtigt, allerdings enthält der VB nicht unsere Gebühren für den MB. Im Teil-VB steht dazu, dass die Kostenentscheidung für das Mahnverfahren im streitigen Verfahren geklärt wird.
Wie bekomme ich nun die MB-Gebühr vom Schuldner erstattet? Muss ich beim Mahngericht eine Kostenentscheidung beantragen und dann einen KFA bei dem zuständigen Prozessgericht stellen?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen