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HILFE : Anrechnung - Mahnverfahren - versch. Streitwerte

Verfasst: 01.03.2018, 18:40
von Himbeere89
Hallo,

leider meint mein Chef, mir nicht helfen zu müssen, daher frage ich euch :sad:

Habe folgenden Fall:

MB beantragt, dann Widerspruch gegen diesen MB (in voller Höhe widersprochen) - plötzliche Zahlung der Hauptforderung OHNE Nebenforderungen etc. - dann Anspruchsbegründung dahingehend, dass halt noch die Teilforderung offen ist etc.

Jedenfalls haben wir ein Urteil, da sind nun zwei verschiedene Streitwerte festgesetzt.

Einmal ca. 3.000 € für den Zeitraum bis zur Zahlung und das streitige Verfahren hatte dann quasi nur noch einen Streitwert von ca. 300 €

Wie rechne ich das nun ab? Fraglich ist vor allem, wie die Anrechnung bei den Kosten für das streitige Verfahren aussehen soll..Die Gebühren im Mahnverfahren sind ja deutlich höher, als die 1,3 Gebühr im streitigen Verfahren. Das ergibt quasi einen Negativsaldo???? :sad: :kopfkratz

Re: HILFE : Anrechnung - Mahnverfahren - versch. Streitwert

Verfasst: 01.03.2018, 19:40
von Adora Belle
Wie wurde die Zahlung verrechnet?

Re: HILFE : Anrechnung - Mahnverfahren - versch. Streitwert

Verfasst: 01.03.2018, 20:06
von Maija
Hallo,

Du bekommst die 1,0 Mahnbescheidsgebühr aus 3000 € und die 1,3 VG aus 300 €, anzurechnen ist dann eine 1,0 aus 300 €, weil das der Wert ist, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist und nur insoweit eine Anrechnung vorzunehmen ist.

Re: HILFE : Anrechnung - Mahnverfahren - versch. Streitwert

Verfasst: 02.03.2018, 09:48
von Bina87
Maija hat geschrieben:Hallo,

Du bekommst die 1,0 Mahnbescheidsgebühr aus 3000 € und die 1,3 VG aus 300 €, anzurechnen ist dann eine 1,0 aus 300 €, weil das der Wert ist, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist und nur insoweit eine Anrechnung vorzunehmen ist.
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Re: HILFE : Anrechnung - Mahnverfahren - versch. Streitwert

Verfasst: 02.03.2018, 10:13
von Himbeere89
Maija hat geschrieben:Hallo,

Du bekommst die 1,0 Mahnbescheidsgebühr aus 3000 € und die 1,3 VG aus 300 €, anzurechnen ist dann eine 1,0 aus 300 €, weil das der Wert ist, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist und nur insoweit eine Anrechnung vorzunehmen ist.

Ganz lieben Dank! :) Das hilft mir sehr!! :thx