Ahoi, ich habe mal eine Frage...
Ich wollte einen Mahnbescheid beantragen. Jetzt wurde die Hauptforderung vom Schuldner bis auf 0,02 € bezahlt. Beantrage ich den Mahnbescheid jetzt mit der ursprünglichen HF, da diese nicht vollständig bezahlt wurde oder setze ich die 0,02 € an? Zusätzlich bestehen noch NF (Verzugspauschale nach § 288 IV BGB und Verzugszinsen).
Bin etwas verwirrt, da die HF jetzt nicht mehr in vollem Umfang besteht.
Oder Alternative?
Auf die 0,02€ verzichten und im MB Verzugspauschale nach § 288 IV BGB und Verzugszinsen als HF beantragen?
Hauptforderung vor Mahnbescheid anteilig bezahlt
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- Adora Belle
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Kann nicht nach §367 Abs.1 verrechnet werden?
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HF: 103,65€
NF: 40,00
ZINSEN: 0,06€
Bezahlt 103,63€
Rest: 40,08€
Also gemäß § 367 I BGB einen Mahnbescheid über eine Hauptforderung in Höhe von 40,08€ ohne NF beantragen?
Und was wäre hier als Text anzugeben?
NF: 40,00
ZINSEN: 0,06€
Bezahlt 103,63€
Rest: 40,08€
Also gemäß § 367 I BGB einen Mahnbescheid über eine Hauptforderung in Höhe von 40,08€ ohne NF beantragen?
Und was wäre hier als Text anzugeben?
- AliceImWunderland
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Das würde ich aus so machen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen und du nach § 367 Abs. 1 verrechnen kannst, dann beantragst du den MB über EUR 40,08 mit der Bezeichnung der Hauptforderung mit dem Zusatz "Rest" oder "Restforderung aus Rg Nr. ....." oder ähnlich.Adora Belle hat geschrieben:Kann nicht nach §367 Abs.1 verrechnet werden?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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