Anspruch von Gegenleistung nicht abhängig?
Verfasst: 01.12.2017, 12:45
Hallo zusammen,
wann hängt ein Anspruch eigentlich nicht von einer Gegenleistung ab? Bei Schadensersatz, Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung und Schenkung ist mir das noch klar. Aber wie ist es z. B. wenn die Parteien Vorauskasse vereinbart haben? Dann müsste ich doch im MB auch ankreuzen, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig ist oder liege ich da jetzt falsch?
wann hängt ein Anspruch eigentlich nicht von einer Gegenleistung ab? Bei Schadensersatz, Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung und Schenkung ist mir das noch klar. Aber wie ist es z. B. wenn die Parteien Vorauskasse vereinbart haben? Dann müsste ich doch im MB auch ankreuzen, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig ist oder liege ich da jetzt falsch?