Mahnbescheid Gesamtschuldner Akten verbinden?
Verfasst: 12.10.2017, 15:12
Huhu,
ich habe hier eine Akte mit Mahnbescheid gegen zwei Gesamtschuldner (in einem Antragsformular geltend gemacht). Zwei Mahnbescheide erhalten.
Widerspruch wurde erhoben, jetzt bekomm ich vom Gericht unter einem einzigen Aktenzeichen die Mitteilung, dass "der" Rechtsstreit abgegeben wurde und "der" Antragsgegner gegen "den" Mahnbescheid (Az. 1, Az. 2) WIderspruch erhoben hat.
Ich wollte nur sicherstellen, dass ich hier jetzt nicht noch die Verbindung der Verfahren beantragen muss. Eigentlich scheint das Gericht das schon selbst gemacht zu haben?
Danke für eure Antworten!
ich habe hier eine Akte mit Mahnbescheid gegen zwei Gesamtschuldner (in einem Antragsformular geltend gemacht). Zwei Mahnbescheide erhalten.
Widerspruch wurde erhoben, jetzt bekomm ich vom Gericht unter einem einzigen Aktenzeichen die Mitteilung, dass "der" Rechtsstreit abgegeben wurde und "der" Antragsgegner gegen "den" Mahnbescheid (Az. 1, Az. 2) WIderspruch erhoben hat.
Ich wollte nur sicherstellen, dass ich hier jetzt nicht noch die Verbindung der Verfahren beantragen muss. Eigentlich scheint das Gericht das schon selbst gemacht zu haben?
Danke für eure Antworten!