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Mahnbescheid Gesamtschuldner Akten verbinden?

Verfasst: 12.10.2017, 15:12
von CeNedra
Huhu,

ich habe hier eine Akte mit Mahnbescheid gegen zwei Gesamtschuldner (in einem Antragsformular geltend gemacht). Zwei Mahnbescheide erhalten.

Widerspruch wurde erhoben, jetzt bekomm ich vom Gericht unter einem einzigen Aktenzeichen die Mitteilung, dass "der" Rechtsstreit abgegeben wurde und "der" Antragsgegner gegen "den" Mahnbescheid (Az. 1, Az. 2) WIderspruch erhoben hat.

Ich wollte nur sicherstellen, dass ich hier jetzt nicht noch die Verbindung der Verfahren beantragen muss. Eigentlich scheint das Gericht das schon selbst gemacht zu haben?

Danke für eure Antworten!

Re: Mahnbescheid Gesamtschuldner Akten verbinden?

Verfasst: 12.10.2017, 15:14
von Anahid
Das ist aber doch nur die Mitteilung des Mahngerichts, nicht des Streitgerichts, oder?

Re: Mahnbescheid Gesamtschuldner Akten verbinden?

Verfasst: 12.10.2017, 17:04
von CeNedra
Nein, das ist die Mitteilung des Streitgerichts mit der Aufforderung, den Anspruch zu begründen. Da war ich vielleicht nicht vollständig genug. ;)

Re: Mahnbescheid Gesamtschuldner Akten verbinden?

Verfasst: 12.10.2017, 19:09
von Anahid
Wenn das Streitgericht beide Az. des Mahnverfahrens aufführt, dann führt es von sich aus das Verfahren direkt gegen beide Antragsgegner. Dann musst Du keine Verbindung beantragen.

Und damit hast dann auch Du Arbeit gespart. :mrgreen:

Re: Mahnbescheid Gesamtschuldner Akten verbinden?

Verfasst: 13.10.2017, 09:41
von CeNedra
Hehe. ;)
Danke! Dann schick ich die Anspruchsbegründung mal so raus.