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Öffentliche Zustellung des VB

Verfasst: 26.09.2017, 10:01
von B.roeller
Hallo Zusammen,

ich habe eine Forderung gegen eine inländische GmbH. Der Mahnbescheid konnte zugestellt werden. Der Vollstreckungsbescheid jedoch nicht. Dir GmbH ist nicht mehr unter der Anschrift im Handelsregister ansässig eine Ummeldung oder Löschung ist bis dato nicht erfolgt. Der Geschäftsführer der GmbH sitzt in Belgien. Meine Frage, wie bekomme ich den Vollstreckungsbescheid richtig zugestellt.

Re: Öffentliche Zustellung des VB

Verfasst: 26.09.2017, 10:41
von Anahid
Ich denke, dass zunächst einmal eine Zustellung nach Belgien versucht werden muss.

Re: Öffentliche Zustellung des VB

Verfasst: 26.09.2017, 13:04
von B.roeller
Einfach dann die Neuzustellung in auf d. belgische Anschrift beantragen oder müsste ich dort einen anderen Weg gehen?

Re: Öffentliche Zustellung des VB

Verfasst: 26.09.2017, 18:23
von Anahid
Einfach die Zustellung an den GF beantragen, richtig.