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ZV trotz eV

Verfasst: 14.09.2017, 11:29
von paralegal6
dumme Frage, ich hatte den Fall noch nie. Schuldner schuldet Unterhalt gegenüber Kind. Er hat auch immer gezahlt aber ab Februar 17 nicht mehr. Nun kam raus, dass er 02.03.16 die eV abgegeben hat. Wie gehe ich jetzt vor?? Das Protokoll der VAK habe ich und will es natürlich kein 2. Mal
:thx

Re: ZV trotz eV

Verfasst: 14.09.2017, 11:36
von Schreibblitz
Ich würde das Protokoll gründlich durchsehen, ob es Pfändungsmöglichkeiten gibt (Arbeitgeber, Bankkonten, Rentenanwartschaften, ...) und dann ggfls. einen Pfüb machen

Re: ZV trotz eV

Verfasst: 14.09.2017, 11:43
von paralegal6
es wurde ein PÜB gemacht (Mandant hat jetzt zu uns gewechselt)
Der DS hat aber die Erkläürung nie abgegeben und auch nichts gezahlt.
Lohnt sich hier eine Auskunftsklage? Habe meine ich gelesen, wenn die Erklärung nicht abgegeben wird, haftet der DS automatisch und ich kann ihn auf Leistung verklagen??
Weiss jetzt aber nicht ob er dort noch arbeitet

Re: ZV trotz eV

Verfasst: 14.09.2017, 11:47
von Schreibblitz
Puh, gute Frage. Hatte so einen Fall noch nicht. Ich würde den Drittschuldner anschreiben und mitteilen, dass der Gläubiger jetzt durch euch vertreten wird und anfragen, ob der Schuldner noch dort beschäftigt ist.

Re: ZV trotz eV

Verfasst: 14.09.2017, 11:51
von Pitt
Ich würde ggfs. noch die Drittauskünfte einholen, um abzuklären, ob es weitere Konten gibt.
Ansonsten wie vor, den Drittschuldner nochmals anschreiben, für die Auskunft eine weitere Frist setzen unter Hinweis darauf, dass nach Fristablauf geklagt wird und die hierdurch entstehenden Kosten dann zu seinen Lasten gehen.