Ich sage es mal aus eigener Erfahrung...
Die Kosten der TZV als weitere Auslagen o. ä. im VB-Antrag eintragen... danach kommt eine Monierung, wonach man die Kosten begründen/belegen muss. In Beantwortung der Monierung reicht ein Schriftsatz an das Mahngericht, in welchem die Entstehung der Gebühr begründet wird unter Beifügung einer Kopie der TZV.