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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 07.08.2017, 12:20
von Himbeere89
Hallo,

ein Schuldner hat nun einen Tag vor Fristablauf zum Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, weil ihm sowohl der MB als auch der VB erst einen Tag vorher zugegangen sei, da er so lange im Urlaub war :roll:

Bin gerade an der Anspruchsbegründung dran, da er auch die gesamte Forderung bestreitet. Muss ich da irgendwas zu dem Wiedereinsetzungs-Antrag sagen?

Da er ja wusste, dass gegen ihn hier etwas läuft, hätte er da nicht auch Vorkehrungen treffen müssen, um Zugang von eventuellen Schreiben zu gewährleisten? Ich finde, er macht es sich da ganz schön einfach...Denke mal er will die Kosten für den VB nicht zahlen..

:thx

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 07.08.2017, 12:45
von Pepples
Urlaubsabwesenheit ist doch kein Wiedereinsetzungsgrund. :kopfkratz :vogel

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 07.08.2017, 12:48
von icerose
Himbeere89 hat geschrieben:Muss ich da irgendwas zu dem Wiedereinsetzungs-Antrag sagen?
Nein musst du nicht. Es gibt ja noch nicht mal einen Wiedereinsetzungsgrund, weil die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen war. ;)

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 08.08.2017, 09:07
von Himbeere89
icerose hat geschrieben:
Himbeere89 hat geschrieben:Muss ich da irgendwas zu dem Wiedereinsetzungs-Antrag sagen?
Nein musst du nicht. Es gibt ja noch nicht mal einen Wiedereinsetzungsgrund, weil die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen war. ;)
Ja, also die vom VB nicht aber die vom MB ja schon :kopfkratz

Aber hinsichtlich des MB hat er dann wohl einfach Pech gehabt, oder? Urlaub ist ja dann kein Grund, wenn man bereits vorher weiß, dass da eine Rechtsstreitigkeit besteht...

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 08.08.2017, 14:24
von icerose
Himbeere89 hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
Himbeere89 hat geschrieben:Muss ich da irgendwas zu dem Wiedereinsetzungs-Antrag sagen?
Nein musst du nicht. Es gibt ja noch nicht mal einen Wiedereinsetzungsgrund, weil die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen war. ;)
Ja, also die vom VB nicht aber die vom MB ja schon :kopfkratz

Aber hinsichtlich des MB hat er dann wohl einfach Pech gehabt, oder? Urlaub ist ja dann kein Grund, wenn man bereits vorher weiß, dass da eine Rechtsstreitigkeit besteht...
Dass die "Widerspruchsfrist" abgelaufen ist, ist vollkommen uninteressant. Ein verspäteter Widerspruch gegen den MB wird immer als Einspruch gegen den VB ausgelegt. Siehe § 694 ZPO. ;)

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 08.08.2017, 15:12
von mrsgoalkeeper
Wiedereinsetzung gibt es ja auch nur bei Notfristen. Die Widerspruchsfrist im Mahnverfahren ist aber keine.

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 08.08.2017, 18:48
von paralegal6
Widerspruch zählt dann als Einspruch
Hat icerose schon gesagt :oops:

Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mahnverfahren

Verfasst: 09.08.2017, 10:05
von Himbeere89
mrsgoalkeeper hat geschrieben:Wiedereinsetzung gibt es ja auch nur bei Notfristen. Die Widerspruchsfrist im Mahnverfahren ist aber keine.

Nicht ganz, sie gilt unter anderem ja auch bei Fristen nach § 234 I ZPO und bei Rechtsmittelbegründungsfristen. :hm