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Verspäteter Einspruch, lediglich Klagerücknahme erklärt

Verfasst: 21.06.2017, 09:11
von Kasimir1603
Liebe Foris, Servus :wink1

Mir steigt die Hitze zu Kopf. Kann irgendwie nicht denken. Daher Frage: Wir haben MV eingeleitet, VB beantragt, Gegner hat verspätet WI gg. den MB eingelegt, wurde als Einspruch gewertet, ging ins streitige Verfahren. Die KB haben wir zwar erstellt, aber nicht versandt - vielmehr haben wir die Klage zurückgenommen. Ich bekomme doch jetzt für das str. Verfahren nur eine 0,8 VG richtig? Die MB-Gebühr ist anzurechnen. Soweit klar. Nur wenn ich die 1,0 MB auf die 0,8 VG anrechne hab ich minus. Ist das korrekt oder muss ich max. in Höhe der 0,8 vG anrechnen? Ich checks gerade nicht. Hülfe :kopfkratz

Re: Verspäteter Einspruch, lediglich Klagerücknahme erklärt

Verfasst: 21.06.2017, 09:16
von Liesel
Klagerücknahme ist ein Sachantrag und löst damit die 1,3 VerfG aus.

Bei Entstehung einer 0,8 VerfG ist auch nur in der Höhe die Anrechnung vorzunehmen. Die 1,0 Gebühr für den MB bleibt in voller Höhe bestehen.

Re: Verspäteter Einspruch, lediglich Klagerücknahme erklärt

Verfasst: 21.06.2017, 09:22
von Kasimir1603
Perfekt Danke :wink1