Gerichtstermin nach Widerspruch
Verfasst: 31.05.2017, 17:29
Hallo Zusammen,
wir legen für Mandanten Widerspruch gegen Mahnbescheid ein. Dann beantragen wir (nicht der Antragsteller) die Abgabe an das streitige Verfahren. Das Verfahren wird an das streitige Verfahren abgegeben.
Gericht will aber erst einen Termin bestimmen, wenn wir (Antragsgegner) die weiteren Kosten eingezahlt haben.
Das kann so nicht richtig sein, oder? Ich habe in einem Kommentar jetzt nur gelesen, dass wir zwar Kostenschuldner sind, aber nicht die weiteren Gerichtskosten zahlen müssen.
Wer kann mir da bitte weiter helfen? § 12 GKG spricht auch nur vorm Antragsteller.
wir legen für Mandanten Widerspruch gegen Mahnbescheid ein. Dann beantragen wir (nicht der Antragsteller) die Abgabe an das streitige Verfahren. Das Verfahren wird an das streitige Verfahren abgegeben.
Gericht will aber erst einen Termin bestimmen, wenn wir (Antragsgegner) die weiteren Kosten eingezahlt haben.
Das kann so nicht richtig sein, oder? Ich habe in einem Kommentar jetzt nur gelesen, dass wir zwar Kostenschuldner sind, aber nicht die weiteren Gerichtskosten zahlen müssen.
Wer kann mir da bitte weiter helfen? § 12 GKG spricht auch nur vorm Antragsteller.