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Gerichtstermin nach Widerspruch

Verfasst: 31.05.2017, 17:29
von pepe
Hallo Zusammen,

wir legen für Mandanten Widerspruch gegen Mahnbescheid ein. Dann beantragen wir (nicht der Antragsteller) die Abgabe an das streitige Verfahren. Das Verfahren wird an das streitige Verfahren abgegeben.

Gericht will aber erst einen Termin bestimmen, wenn wir (Antragsgegner) die weiteren Kosten eingezahlt haben.

Das kann so nicht richtig sein, oder? Ich habe in einem Kommentar jetzt nur gelesen, dass wir zwar Kostenschuldner sind, aber nicht die weiteren Gerichtskosten zahlen müssen.

Wer kann mir da bitte weiter helfen? § 12 GKG spricht auch nur vorm Antragsteller.

:thx

Re: Gerichtstermin nach Widerspruch

Verfasst: 31.05.2017, 17:42
von Anahid
Selbstverständlich sind die weiteren Gerichtskosten von Deinem Mandanten zu zahlen. Er hat den Antrag auf Abgabe an das Streitgericht gestellt und nicht der Antragsteller. § 12 GKG sagt auch nichts Gegenteiliges aus, sondern sagt lediglich, dass auf Antrag des Antragstellers erst an das Streitgericht abgegeben werden soll, wenn die weiteren Kosten eingezahlt sind. Der Antragsteller hat aber den Antrag gar nicht gestellt, sodass schon diese Voraussetzung nicht vorliegt.