Re: Verjährungsfristen bei ruhendem Mahnbescheid
Verfasst: 13.06.2017, 15:14
Erst mal vielen Dank für Eure Beiträge. Ich hatte schon befürchtet, dass Verjährung erst am 30.06.2017 oder noch später eintritt.
Ist das tatsächlich so? Ich wüsste auch gern, wo man das nachlesen kann.Anahid hat geschrieben:Die Hemmung beträgt ein halbes Jahr. Wenn zum Zeitpunkt des Beginns der Hemmung (15.07.2016) noch die reguläre Verjährungsfrist läuft, wird das halbe Jahr hintendrauf gerechnet. Regelverjährung 31.12.2016 + 6 Monate = 30.06.2017.
Das heißt, man rechnet von dem Tag des Widerspruchs an die restliche Verjährungszeit aus und addiert diese nach Ablauf der Hemmung hinzu? Ich ging bisher davon aus, dass die Parteien, wenn das Verfahren nicht betrieben wird, das Verfahren innerhalb der regulären Verjährungsfrist wieder aufnehmen müssen, um die Hemmung wieder neu in Gang zu setzen. Wobei man sich jetzt natürlich streiten kann, was "reguläre Verjährungsfrist" in solchen Fällen bedeutet.puste_kuchen hat geschrieben:Bis zum 13.08.2016 ist die Verjährung durch den Mahnbescheid bzw. Widerspruch des Mahnbescheids gehemmt, ab dem 14.08.2016 läuft der Rest der regulären Verjährungszeit, d.h. in deinem Fall noch 11 Monate und 3 Tage hinzurechnen, der Anspruch wäre am 17.07.2017 verjährt, durch die Anspruchsbegründung jedoch wieder gehemmt.. alle Angaben natürlich ohne Gewähr, sind grad so auf die schnelle von mir ausgerechnet worden..