Verjährungsfristen bei ruhendem Mahnbescheid
Verfasst: 15.05.2017, 09:19
Hallo Kolleginnen und Kollegen..
Ich habe einen Fall, wo ich die Verjährungsfristen berechnen muss. Die Daten lauten wie folgt:
13.03.2013 Datum Anspruch (Rechnung)
06.07.2016 Mahnbescheidsantrag
13.07.2016 Mahnbescheid Zustellung
15.07.2016 Mahnbescheid Widerspruch
18.07.2016 Übersendung Widerspruch an Anspruchsteller
Danach ist nichts mehr weiter gemacht worden. Das Mahnverfahren ruht.
Ausgerechnet habe ich Folgendes:
15.01.2017 Ende Hemmung durch Mahnbescheid
10.07.2017 Verjährung des Anspruchs
Dabei bin ich davon ausgegangen, dass die Verjährung am 01.01.2014 zu laufen beginnt und regulär am 31.12.2016 abgelaufen wäre.
Da der MB am 13.07.2016 zugestellt wurde, wurde die Verjährung gehemmt.
Die Restzeit der Verjährung habe ich mit 5 Monaten und 25 Tagen ausgerechnet (ab dem Tag des Mahnbescheidsantrags bis zum 31.12.2016).
Die Hemmung beträgt 6 Monate.
Und da bin ich mir schon unsicher: Fängt die Hemmung mit dem Tag des Widerspruchs (15.07.2016) an oder mit dem Tag der Zustellung des Widerspruchs an den Anspruchsteller (18.07.2016)?
Ich bin erstmal davon ausgegangen, dass die Hemmung mit dem Tag des Widerspruchs anfängt, da die Inkenntnissetzung des Mahngerichts an den Anspruchsteller, dass Widerspruch eingelegt wurde, für mich keine Verfahrenshandlung nach § 204 2 BGB ist. Die Tante beim Mahngericht konnte mir auch nur sagen, wann die den Widerspruch an dem Antragsteller übersandt haben, eine Zustellung von dort erfolgte nicht.
Kommt ihr auf dasselbe Ergebnis?
Und wenn nicht, warum?
Ich habe einen Fall, wo ich die Verjährungsfristen berechnen muss. Die Daten lauten wie folgt:
13.03.2013 Datum Anspruch (Rechnung)
06.07.2016 Mahnbescheidsantrag
13.07.2016 Mahnbescheid Zustellung
15.07.2016 Mahnbescheid Widerspruch
18.07.2016 Übersendung Widerspruch an Anspruchsteller
Danach ist nichts mehr weiter gemacht worden. Das Mahnverfahren ruht.
Ausgerechnet habe ich Folgendes:
15.01.2017 Ende Hemmung durch Mahnbescheid
10.07.2017 Verjährung des Anspruchs
Dabei bin ich davon ausgegangen, dass die Verjährung am 01.01.2014 zu laufen beginnt und regulär am 31.12.2016 abgelaufen wäre.
Da der MB am 13.07.2016 zugestellt wurde, wurde die Verjährung gehemmt.
Die Restzeit der Verjährung habe ich mit 5 Monaten und 25 Tagen ausgerechnet (ab dem Tag des Mahnbescheidsantrags bis zum 31.12.2016).
Die Hemmung beträgt 6 Monate.
Und da bin ich mir schon unsicher: Fängt die Hemmung mit dem Tag des Widerspruchs (15.07.2016) an oder mit dem Tag der Zustellung des Widerspruchs an den Anspruchsteller (18.07.2016)?
Ich bin erstmal davon ausgegangen, dass die Hemmung mit dem Tag des Widerspruchs anfängt, da die Inkenntnissetzung des Mahngerichts an den Anspruchsteller, dass Widerspruch eingelegt wurde, für mich keine Verfahrenshandlung nach § 204 2 BGB ist. Die Tante beim Mahngericht konnte mir auch nur sagen, wann die den Widerspruch an dem Antragsteller übersandt haben, eine Zustellung von dort erfolgte nicht.
Kommt ihr auf dasselbe Ergebnis?
Und wenn nicht, warum?