Firma nicht unter Adresse aus dem HR zu ermitteln

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SR23
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#1

24.01.2017, 12:43

Hallo zusammen,

neuer Tag, neues Problem: Ich habe vor kurzem eine letzte Mahnung rausgeschicht (eigentlich nur pro forma - die Firma wurde schon vor langer Zeit ettliche Male angeschrieben und es hat nichts gebracht). Jetzt würde ich eigentlich gerne einen Mahnbescheid beantragen, aber meine Mahnung kam jetzt zurück mit dem Vermerk, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln war. Die Firma (eine AG) ist laut aktuellem Handelsregisterauszug noch aktiv und die Adresse entspricht auch dem, was im Register steht. Im Internet habe ich auch nur diese Adresse gefunden. Übermittlung durch Telefax ist auch fehlgeschlagen ("Keine Antwort").

Was wäre hier wohl die cleverste Vorgehensart? Öffentliche Zustellung beantragen, gleich an den Vorstand herantreten? Mit einem Mahnbescheid an die bekannte Adresse werde ich ja wohl nicht weit kommen.
Pitt
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#2

24.01.2017, 12:52

Ich würde das HR informieren, dass die AG gegen die ihr obliegenden Bekanntmachungspflichten verstoßen hat, da unter der inländischen Geschäftsanschrift nicht zugestellt werden konnte. Die nehmen dann Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden auf. Parallel würde ich auch mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachsehen und im elektronischen Bundesanzeiger prüfen, wann dort zuletzt ein JA veröffentlicht worden ist. Wäre nicht die erste Firma, die einfach den Schlüssel umdreht und weg ist.
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Anahid
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#3

24.01.2017, 14:30

Sicher, dass die GmbH überhaupt noch existiert? Hast Du mal in den InsO-Bekanntmachungen geschaut, ob da vielleicht bereits ein Verfahren vorläufig eröffnet wurde?

Ansonsten.....wenn die GmbH dort nicht mehr ist, kannst Du auch an den GF privat zustellen lassen.
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SR23
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#4

24.01.2017, 17:03

Bundesanzeiger sagt mir schon mal, dass der letzte JA von 2012 ist. Da kurz danach die Probleme aufgetreten sind, lässt das ja Böses ahnen. :P
Anahid hat geschrieben:Sicher, dass die GmbH überhaupt noch existiert? Hast Du mal in den InsO-Bekanntmachungen geschaut, ob da vielleicht bereits ein Verfahren vorläufig eröffnet wurde?

Ansonsten.....wenn die GmbH dort nicht mehr ist, kannst Du auch an den GF privat zustellen lassen.
Insolvenzbekanntmachungen habe ich gründlich durchforstet, da ist weder zur AG (nicht GmbH) selbst noch zum Vorstand etwas zu finden.
Pitt hat geschrieben:Ich würde das HR informieren, dass die AG gegen die ihr obliegenden Bekanntmachungspflichten verstoßen hat, da unter der inländischen Geschäftsanschrift nicht zugestellt werden konnte. Die nehmen dann Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden auf.
Muss ich hier irgendwas beachten, z.B. darum bitten/beantragen, dass etwaige Ergebnisse der Kontaktaufnahme mitgeteilt werden?
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Ciara
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#5

24.01.2017, 17:22

SR23 hat geschrieben:Bundesanzeiger sagt mir schon mal, dass der letzte JA von 2012 ist. Da kurz danach die Probleme aufgetreten sind, lässt das ja Böses ahnen. :P
Anahid hat geschrieben:Sicher, dass die GmbH überhaupt noch existiert? Hast Du mal in den InsO-Bekanntmachungen geschaut, ob da vielleicht bereits ein Verfahren vorläufig eröffnet wurde?

Ansonsten.....wenn die GmbH dort nicht mehr ist, kannst Du auch an den GF privat zustellen lassen.
Insolvenzbekanntmachungen habe ich gründlich durchforstet, da ist weder zur AG (nicht GmbH) selbst noch zum Vorstand etwas zu finden.
Pitt hat geschrieben:Ich würde das HR informieren, dass die AG gegen die ihr obliegenden Bekanntmachungspflichten verstoßen hat, da unter der inländischen Geschäftsanschrift nicht zugestellt werden konnte. Die nehmen dann Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden auf.
Muss ich hier irgendwas beachten, z.B. darum bitten/beantragen, dass etwaige Ergebnisse der Kontaktaufnahme mitgeteilt werden?
Die Ergebnisse werden automatisch bekannt gegeben. Hatten wir auch grad. Wir können an die Geschäftsanschrift nicht zustellen, aber deren Schreiben, wo die um Bestätigung bitten, dass das Schreiben angekommen ist, ist auch mit Bestätigung zurückgekommen. Ganz toll. Zustellen geht trotzdem nicht. Das hat uns das Handelsregister dann auch zur Kenntnis geschickt.


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#6

25.01.2017, 07:48

Ich habe damals das HR gebeten, mich zu informieren, wenn dort eine neue Adresse vorliegt. Das HR hat zügig zum GF (bei mir war es eine GmbH) aufgenommen. Der behauptete zunächst, die Firma in einen anderen Gerichtsbezirk verlegen zu wollen, zahlte aber den GK-Vorschuss hierfür nicht und schließlich wurde die Firma aus dem HR von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, nachdem bereits Monate vorher der Gerichtsvollzieher nur noch eine leere Halle am Geschäftssitz vorgefunden hatte. Du könntest auch noch mal beim Gewerbeamt nachfragen. Ich hatte auch schon Fälle, wo sich nur aus der Gewerberegisterinfo eine andere Adresse oder die Geschäftsaufgabe ergab.
SR23
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#7

25.01.2017, 12:19

Dann schau ich mal, ob ich beim HR oder dem Gewerbeamt weiterkomme.

Vielen Dank schon mal!
kleinesi
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#8

23.03.2017, 12:35

Ansonsten.....wenn die GmbH dort nicht mehr ist, kannst Du auch an den GF privat zustellen lassen.
Ich habe im Moment ein ganz ähnliches Problem. Die Firma, an die ich den MB zustellen muss, gibt es unter der Adresse nicht mehr. Lt. HR ist gegen die Firma ein Löschungsverfahren eingeleitet worden. Ich habe vom HR aber freundlicherweise die Privatadresse des GF bekommen. ;-)

Beim Antrag auf MB würde ich jetzt wie folgt vorgehen:


Ich würde als ersten Antragsgegner nur den GF (ohne Angabe der Firma) angeben (Herrn XY und die Privatanschrift)
und als 2. Antragsgegner die Firma XYZ mit GF XY unter der Privatanschrift des GF
- als Gesamtschuldner -

Wäre das so korrekt? Oder habt ihr einen anderen Vorschlag?

Meine Chefin meint, ich solle den MB nur gegen die GmbH unter der Privatanschrift des GF richten. Ich habe allerdings die Bedenken, dass der MB dann vielleicht nicht zugestellt werden kann (Firma vor Ort nicht ermittelbar). Wenn die Firma in Auflösung begriffen ist, macht des doch im Hinblick auf die Vollstreckung eher Sinn, direkt an den Privatmann zuzustellen... Wie seht ihr das?

Vielen Dank schon einmal!
LG Iris
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Anahid
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#9

23.03.2017, 12:42

Wenn klar ist, dass die GmbH gelöscht wird, warum werden dann hier noch Kosten für eine Titulierung produziert? Wenn die GmbH gelöscht wurde, ist Ende im Gelände.

Deine Vorgehensweise ist falsch. Du hast nicht 2 Antragsgegner. Antragsgegner ist ausschließlich die GmbH. Da die GmbH aber nicht unter der Adresse des GF ansässig ist, wird eine Zustellung unter dem GmbH-Namen an die Privatadresse des GF nicht funktionieren. Allerdings habe ich keine Idee, wie Du das eintragen sollst, dass von Anfang an an den GF der GmbH zugestellt werden soll. Im Zweifel rufst Du am besten mal das Mahngericht an und fragst, wie die das haben wollen.
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#10

24.03.2017, 12:09

Das mache ich gleich am Montag, vielen Dank für den Tipp!
LG Iris
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