Kennziffer beantragen im elektr. Mahnverfahren
Verfasst: 10.01.2017, 12:02
Hallo ihr Lieben!
Mein Chef hat uns das Formular "Antrag auf Erteilung einer Kennziffer für Prozessbevollmächtigte im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren" vorgelegt. Er wollte herausfinden, ob jeder Anwalt eine Kennziffer beantragen muss oder ob die Partner zusammen eine Kennziffer verwenden können. Dafür spricht, dass man als Anrede "Rechtsanwälte" wählen kann. Dagegen spricht, dass man nur eine Kontoverbindung angeben kann, aber jeder Anwalt seine eigene Kontoverbindung hat.
Weiß jemand mehr darüber? Sofern beides möglich ist, würdet ihr auch empfehlen, dass jeder seine eigene Kennziffer verwendet wegen der Bankverbindung?
Mein Chef hat uns das Formular "Antrag auf Erteilung einer Kennziffer für Prozessbevollmächtigte im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren" vorgelegt. Er wollte herausfinden, ob jeder Anwalt eine Kennziffer beantragen muss oder ob die Partner zusammen eine Kennziffer verwenden können. Dafür spricht, dass man als Anrede "Rechtsanwälte" wählen kann. Dagegen spricht, dass man nur eine Kontoverbindung angeben kann, aber jeder Anwalt seine eigene Kontoverbindung hat.
Weiß jemand mehr darüber? Sofern beides möglich ist, würdet ihr auch empfehlen, dass jeder seine eigene Kennziffer verwendet wegen der Bankverbindung?