Kosten nach 3308 VV RVG
Verfasst: 24.08.2016, 17:57
Hallo,
ich habe da eine Frage zu einer bestimmten Sache.
Ich habe eine Akte - Mdt. wollte hier direkt MB machen. - erl.
hab auch den Antrag auf Erlass VB schon beantragt (Titel aber noch nicht bekommen!)
- ab hier ist die Gebühr nach 3308 VV RVG entstanden. Meine derzeit abwesende Kollegin meinte aber, ich soll diese Rechnung erst stellen, wenn wir den Titel haben - ist ja nicht der Fall.
Frage 1: könnt ihr euch vorstellen, warum ich die Rechnung erst nach Erhalt des Titels stellen soll?
Immerhin fällt die Gebühr ja an, sobald ich meinen Antrag versandt hab.
Tja, nun hat der Gegner freiwillig gezahlt - dennoch viel zu spät.
Frage 2: dann kann ich den Gegner doch auffordern die noch weiter entstandenen Gebühren (eben die 3308 VV RVG) auch zu übernehmen oder?
Ich würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank
Liebe Grüße
ich habe da eine Frage zu einer bestimmten Sache.
Ich habe eine Akte - Mdt. wollte hier direkt MB machen. - erl.
hab auch den Antrag auf Erlass VB schon beantragt (Titel aber noch nicht bekommen!)
- ab hier ist die Gebühr nach 3308 VV RVG entstanden. Meine derzeit abwesende Kollegin meinte aber, ich soll diese Rechnung erst stellen, wenn wir den Titel haben - ist ja nicht der Fall.
Frage 1: könnt ihr euch vorstellen, warum ich die Rechnung erst nach Erhalt des Titels stellen soll?
Immerhin fällt die Gebühr ja an, sobald ich meinen Antrag versandt hab.
Tja, nun hat der Gegner freiwillig gezahlt - dennoch viel zu spät.
Frage 2: dann kann ich den Gegner doch auffordern die noch weiter entstandenen Gebühren (eben die 3308 VV RVG) auch zu übernehmen oder?
Ich würde mich über eine Antwort freuen, vielen Dank
Liebe Grüße