Ab wann Verzugszinsen?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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NadineIm
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#1

23.08.2016, 08:29

Guten Morgen alle zusammen!

Folgende Frage: Mandant hat Rechnung geschrieben, Liefer- und Rechnungsdatum 17.08.2015. Unten auf der Rechnung steht, dass der Rechnungsbetrag dem Kunden ab dem 01.09.2015 vom Konto abgebucht wird. Das wurde auch getan und dann kam Rücklastschrift.

Ab wann berechne ich die Zinsen?

VG
Nadine
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icerose
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#2

23.08.2016, 09:38

ab dem 2.9.15
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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AliceImWunderland
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#3

23.08.2016, 09:38

Ich würde die Zinsen ab dem Datum der Rücklastschrift berechnen. Ab dann ist ja der Schuldner mit der Zahlung in Verzug.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

23.08.2016, 09:49

Zahlungsfrist war (per LS) 01.09.2015. Also Zinsen ab dem 02.09.2015. Seh ich wie Icerose.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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AliceImWunderland
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#5

23.08.2016, 10:17

AG Ludwigsburg Urteil vom 26.07.2007 - 8 C 1355/07 -
Der Kontoinhaber gerät in Zahlungsverzug unmittelbar mit dem Scheitern des Lastschrifteinzugs.

Beim Lastschrifteinzug ist es ja so, dass der Betrag zunächst auf dem Konto des Empfängers eingeht und dann später - meisten am nächsten Tag - zurückgebucht wird. Aber zunächst ist ein Geldeingang zu verzeichnen, so dass die Forderung damit erst einmal beglichen ist. Erst mit der Rückbuchung des Betrages gerät der Zahlungspflichtige in Verzug. Es kann mehrere Tage bis Wochen (bis zu 8 Wochen) dauern, bis ein Lastschrifteinzug zurückgebucht wird. In dieser Zeit kann der Zahlungsempfänger über das Geld verfügen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#6

23.08.2016, 10:20

Danke, Alice, ich würds trotzdem erstmal mit dem 2.9.15 versuchen - der Antrag ist (wenn er nicht direkt durchgeht) jederzeit änderbar :mrgreen:
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#7

23.08.2016, 10:25

icerose hat geschrieben:Danke, Alice, ich würds trotzdem erstmal mit dem 2.9.15 versuchen - der Antrag ist (wenn er nicht direkt durchgeht) jederzeit änderbar :mrgreen:
Ich denke auch nicht, dass sich irgend jemand im Verfahren um den 1 oder 2 Tage Verzugszinsen streitet. Ich gehe davon aus, dass es keinen Riesen-Betrag ausmacht. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#8

23.08.2016, 11:09

Ich danke euch vielmals!
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