Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen
wir haben folgenden Fall:
Vermieter (Mdt.) macht nach Auszug der Mieter (Geg.) Schäden in der Wohnung geltend. Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen, dass Vermieter 1/3 der Kaution an die Mieter zurückzahlt und 2/3 als Entschädigung behält.
Jetzt ist die Frage wie unser Mdt. an die Kaution kommt. Zur Auflösung des Mietkautionskontos wird (lt. Aussage der Bank) die Unterschrift der ehemaligen Mieter benötigt. Die Auszahlung soll ja dann an den Vermieter erfolgen, damit dieser dann 1/3 davon zzgl. Zinsen an die Mieter bezahlen kann.
Auf keinen Fall soll die komplette Kaution versehentlich bei den Mietern landen.
Die Mieter müssten ja dann sozusagen ihr Einverständnis zur Auflösung des Kontos schriftlich erklären oder?
Bei der Bank gibt’s leider kein entsprechendes Formular für solche Fälle
Viele Grüße und schon mal
Nostra
Mietkautionskonto auflösen
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1. Kläger zahlt an Beklagte 250 €.
2. Mit dieser Regelung sind die streitgegenständl. Ansprüche aus der Klageschrift sowie die zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche der Beklagten abgegolten und erledigt. Diese Erledigung erfasst auch Ansprüche der beigetretenen Ehefrau des Klägers gegen die Beklagten. Von der Abgeltung nicht erfasst werden etwaige Ansprüche zwischen den Parteien aus der noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung für 2015.
3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden zwischen den Prozessparteien hinüber wie herüber aufgehoben. Die beigetretene Ehefrau des Klägers nimmt an den Kosten des Rechtsstreits nicht teil, verzichtet aber auf Erstattung eigener Auslagen.
2. Mit dieser Regelung sind die streitgegenständl. Ansprüche aus der Klageschrift sowie die zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche der Beklagten abgegolten und erledigt. Diese Erledigung erfasst auch Ansprüche der beigetretenen Ehefrau des Klägers gegen die Beklagten. Von der Abgeltung nicht erfasst werden etwaige Ansprüche zwischen den Parteien aus der noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung für 2015.
3. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden zwischen den Prozessparteien hinüber wie herüber aufgehoben. Die beigetretene Ehefrau des Klägers nimmt an den Kosten des Rechtsstreits nicht teil, verzichtet aber auf Erstattung eigener Auslagen.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hab ich noch nie gehört dass der Mieter bei der Kündigung des Kontos was unterschreiben muss
Normalerweise legt der Vermieter das Konto an, ist also Ktoinhaber
Normalerweise legt der Vermieter das Konto an, ist also Ktoinhaber
Es gibt auch Kautionskonten, die der Mieter anlegt und dann quasi an den Vermieter "verpfändet". Da ist dann ein entsprechender Sperrvermerk zu eingetragen, dass keine der Parteien so einfach an das Geld kommt.
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