HILFE - Kompliziertes Mahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Rehlein87

#21

08.04.2016, 15:04

Was heißt da theoretisch? :kopfkratz
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kaffeefreund
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#22

08.04.2016, 15:14

Wenn der Anspruch begründet ist. ("Vor dem Amtsrichter und auf hoher See...")
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Rehlein87

#23

08.04.2016, 16:30

Also mein Vorschlag ist jetzt, dass ich den Schuldner erst nochmals auffordere, den Widerspruch zurückzunehmen. Ich habe hierzu folgendes Schreiben vorbereitet:

"... in vorgenannter Angelegenheit vertreten wir bekanntlich ...

Gegen den im Betreff näher bezeichneten Mahnbescheid haben Sie aufgrund Ihrer Zahlung vom ... am ... Widerspruch gegen einen Teilbetrag der Forderung erhoben.

Zwischenzeitlich wurde auch von unserer Seite der Mahnbescheid hinsichtlich Ihrer Zahlung zurückgenommen, sodass nunmehr noch eine Hauptforderung von EUR ... nebst Zinsen und Kosten zur Zahlung offen steht.

Aufgrund Ihres Widerspruchs müsste der Anspruch unserer Mandantschaft nunmehr im streitigen Verfahren begründet werden. Unsere Mandantschaft wäre jedoch zur Vermeidung weiterer Kosten daran interessiert, die Angelegenheit ohne Durchführung eines streitigen Verfahrens zu beenden. Hierfür müsste der von Ihnen erhobene Widerspruch vom ... gegenüber dem Amtsgericht ... zurückgenommen werden, damit über die Restforderung ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids würden daraus jedoch vorerst keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden.

Insoweit geben wir Ihnen Gelegenheit, den aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtlichen Restbetrag in Höhe von nunmehr EUR ... bis spätestens ...... auf unser Konto xxx zu überweisen.

Sollte die offen stehende Gesamtforderung nicht in einem Betrag bezahlt werden können, bestünde auch die Möglichkeit, die Forderung in monatlichen Ratenzahlungen zu begleichen.

Sollte obige Frist jedoch ergebnislos verstreichen, wären wir gezwungen, den Anspruch unserer Mandantin im streitigen Verfahren zu begründen. Auf die damit verbundenen, nicht unerheblichen weiteren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hin.
...... "

Was meint ihr dazu?
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paralegal6
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#24

10.04.2016, 08:48

Ich hätte da auch nichts zurückgenommen sondern die 600€ bei “gezahlt“ angegeben. Wenn man zurücknimmt trägst du auch immer die Kosten. Hat der Gegner gezahlt bevor ihm der MB zugegangen ist?
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Rehlein87

#25

11.04.2016, 08:15

Ja das ist ja das Problem.
Laguna
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#26

11.04.2016, 08:48

Das beabsichtigte Schreiben an den Schuldner finde ich gut, mach das so.
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