ich möchte hier eine kurze Arbeitshilfe für die Praxis geben, wie man eine titulierte Forderung im Wege der Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eintragen läßt.
1. Was du brauchst :
- Vollstreckungstitel
- Eine Forderung von mehr als 750 € gem. § 866 Abs. 3 ZPO
- Grundbuchauszug über den Grundbesitz des Schuldners
- Korrektes und aktuelles Forderungskonto
2. Was zu beachten ist :
2.1 An wen richtet sich der Antrag ?
Der Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird an das Amtsgericht - Grundbuchamt - gerichtet, bei dem der Grundbesitz eingetragen ist (normalerweise also am Wohnsitz des Schuldners).
2.2 Mehrere Grundstücke des Schuldners
Hat der Schuldner mehrere Grundstücke, z. B. einmal Gebäude-/Freifläche und dann noch einmal Freifläche, kann die angemeldete Forderung auf die verschiedenen Grundstücke aufgeteilt werden, § 867 Abs 2 ZPO. Eine Forderung darf insgesamt nur ein einziges Mal per Hypothek gesichert sein.
Sinnvoll ist es hier natürlich, den Großteil der Forderung auf das wertvolle Hausgrundstück und nicht auf die Freifläche (was ja Hof oder etwas in der Art sein dürfte) zu verteilen. Auch hier muß die einzutragende Teilforderung gem. § 866 Abs. 3 ZPO mehr als 750 € betragen !
2.3 Angabe eines Höchstzinssatzes
Wichtig ist auch die Angabe eines Höchst-Zinssatzes (im folgenden Beispiel 15 %).
3. Muster eines Antrages auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Füge deinem Antrag dann ein aktuelles Forderungskonto und die Zwangsvollstreckungsunterlagen im Original bei (Kopien des Antrags, Foderungskontos und Titels für die Akte nicht vergessen ), unterschreiben lassen und raus damitIn der ZwangsvollstreckungssacheGläubiger, Anschrift
vertr. d. RAe....
Konto: ...
- Gläubiger -gegenSchuldner, Anschrift
- Schuldner -
wird beantragt,
auf dem Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch von ORT, Band XX, Blatt XX gemäß §§ 866, 867 ZPO eine Zwangshypothek einzutragen.
Die Vollstreckungsunterlagen liegen im Original bei.
Geltend gemacht wird die Forderung gemäß beigefügter Forderungsaufstellung in Höhe von derzeit XX € nebst der Kosten dieser Maßnahme, die nachstehend berechnet sind, sowie weiterer Zinsen gemäß Forderungskonto, diese jedoch höchstens mit 15 % jährlich.
Rechtsanwalt
Kostenaufstellung
Hier eine Kostenrechnung hin, es fällt eine Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG mit 0,3 an, zusätzlich die Auslagenpauschale und ggf. Umsatzsteuer.
Der Gläubiger ist (ODER IST NICHT) zum Vorsteuerabzug berechtigt.